BKA: Deutschland und Schweiz schaffen gegenseitigen Zugriff auf Sachfahndungsdaten
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit dem schweizerischen Partner, dem Bundesamt für Polizei in Bern, den gegenseitigen automatisierten Zugriff auf deutsche und schweizerische Sachfahndungsdaten geschaffen. Hierfür erhält die schweizerische Polizei Zugriff auf den deutschen Sachfahndungsbestand im polizeilichen Informationssystem INPOL und die deutsche Polizei erhält den Zugriff auf den schweizerischen Sachfahndungsbestand im schweizerischen polizeilichen Informationssystem RIPOL. Der Zugriff erfolgt auf deutscher Seite durch das BKA, die Landes- kriminalämter Stuttgart und München sowie auf schweizerischer Seite durch das Bundesamt für Polizei in Bern. In Kürze werden auch die grenznahen Dienststellen in beiden Staaten den Zugriff erhalten. Bei Bedarf ist eine Ausweitung auf weitere Polizeidienststellen in Deutschland und der Schweiz möglich.
Mit dem gegenseitigen Zugriff wird die bestehende enge Zusammen- arbeit zwischen deutschen und schweizerischen Polizeibehörden weiter ausgebaut und Artikel 8 des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27. April 1999 umgesetzt, der eine Intensivierung des polizei- lichen Informationsaustausches insbesondere bei der Übermittlung von Fahndungsdaten vorsieht.
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