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BKA: Bundeskriminalamt stellt Abläufe von Materialüberlassung durch Journalisten klar

Wiesbaden (ots)

Zu Veröffentlichungen hinsichtlich der
Überlassung von Materialien durch den Journalisten Bruno Schirra 
stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest:
Beim Verhältnis zwischen dem BKA und Bruno Schirra handelte es 
sich um einen normalen und guten Journalistenkontakt. Aus einer
Presseveröffentlichung in "Die Zeit" von April 2003 ging hervor, dass
dem Journalisten offenbar Handbücher und Namenslisten über Teilnehmer
von Trainingskursen u.a. aus Deutschland in den Bergen Kurdistans 
vorliegen. Daraufhin trat das Bundeskriminalamt mit ihm in Kontakt.
Dazu erklärt BKA-Präsident Jörg Ziercke:
"Das BKA hat ein Hintergrundgespräch mit Herrn Schirra geführt, in 
dem dieser Auskünfte über seine Erkenntnisse zur Ansar al Islam 
gegeben und dem BKA danach entsprechende Unterlagen zur Auswertung 
überlassen hat. Außerdem hat uns Herr Schirra in diesem Gespräch 
mitgeteilt, dass weitere Unterlagen in erheblichem Umfang im Nordirak
lagern und er bereit sei, auch diese zur Auswertung zur Verfügung zu 
stellen. Zur Übergabe dieses Materials ist es nicht gekommen."
Im Juni 2003 fand ein weiteres Hintergrundgespräch mit dem 
Journalisten und dessen Ressortleiter statt, bei dem diese über 
Ergebnisse der Auswertung der überlassenen Unterlagen informiert 
wurden. Etwaige "Gegenleistungen" wurden für die Überlassung der 
Unterlagen nicht gewährt. Des Weiteren haben weder das BKA noch das 
BfV versucht, Herrn Schirra "anzuwerben".
Der von Herrn Schirra angekündigten Strafanzeige sieht 
BKA-Präsident Ziercke gelassen entgegen.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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