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BKA: Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2005

Wiesbaden (ots)

Verdachtsanzeigen wichtige Grundlage zur
Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht heute den Jahresbericht
der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland. Demnach wurden im 
vergangenen Jahr insgesamt 8.241 Verdachtsanzeigen nach dem 
Geldwäschegesetz (GwG) erstattet. Damit hat sich die Zahl der 
Anzeigen gegenüber 2004 um 179 (2 %) erhöht.
Die von den Verpflichteten übermittelten Verdachtsanzeigen sind eine 
wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung
des Terrorismus. Nur in weniger als 15 % der Fälle wurde ein auf 
Grund einer Verdachtsmeldung eingeleitetes Ermittlungsverfahren ohne 
verbleibenden Restverdacht zeitnah eingestellt.
Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale 
Zentralstelle hat sich auch im Jahr 2005 in einer beträchtlichen 
Anzahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende Ermittlungsverfahren 
in den Bundesländern mit wertvollen Informationen angereichert bzw. 
neue Verfahren durch entsprechende Informationen von ausländischen 
FIU initiiert werden konnten. Dabei zeigte sich erneut der Vorteil 
der deutschen polizeilichen FIU als "Vermittler" insbesondere 
zwischen den (überwiegend) administrativen FIU im Ausland und 
polizeilichen Dienststellen im Inland. Sowohl durch Anfragen an 
ausländische FIU als auch bei Auskunftsersuchen von diesen konnten 
sehr schnell für die nationalen Ermittlungsbehörden z.B. 
Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder 
Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemein- und der 
Organisierten (Wirtschafts-) Kriminalität zusammengeführt werden.
Im Jahr 2005 wurden 104 Anzeigen mit dem Verdachtsgrund 
Terrorismusfinanzierung erstattet. Trotz des verhältnismäßig geringen
Aufkommens von Verdachtsanzeigen mit diesem Verdachtsgrund ergaben 
sich aus den qualitativ verbesserten Einzelanzeigen wichtige 
Erkenntnisse für die Terrorismusbekämpfung.
Im Interesse einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der
Informationsbasis der FIU sowie einer Effizienzsteigerung für alle 
Adressaten des GwG bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen 
Verpflichtungen wurde von der FIU in Zusammenarbeit mit den 
beteiligten Stellen für die zuständigen Staatsanwaltschaften ein 
standardisiertes Rückmeldeformular entworfen und abgestimmt. Damit 
können die Staatsanwaltschaften ihrer Rückmeldeverpflichtung gemäß 
GwG an die FIU in Zukunft effizienter nachkommen.
Während im Jahr 2004 das Phänomen der "Lastschriftreiterei" 
auffälliger Trend bei den Verdachtsanzeigen war, dominierte im Jahr 
2005 mit 346 Anzeigen das Phänomen "Phishing" und "Finanzagenten":
Im Laufe des Jahres 2004 und zu Beginn des Jahres 2005 wurde beim BKA
eine stark ansteigende Anzahl von Geldwäscheverdachtsanzeigen 
verzeichnet, die von Finanzdienstleistungsinstituten erstattet worden
waren und bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Geldwäschehandlungen
von "Finanzagenten" vorlagen. Dabei handelt es sich um Personen, die 
über das Internet angeworben werden, ihr Privatkonto für 
Transaktionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der 
Regel eine Provision von 5 bis 12 Prozent des transferierten Geldes 
versprochen.
Die Auswertung der Fälle ergab bisher keine verwertbaren Erkenntnisse
auf organisierte Strukturen der kriminellen Hinterleute. Auch bei den
Absendern und den tatsächlichen Empfängern der Bargeldtransfers 
konnten keine entsprechenden Strukturen erkannt werden.
Die Ergebnisse wurden sowohl mit relevanten Behörden als auch mit den
betroffenen Finanzdienstleistungsinstituten erörtert, die präventive 
Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs ergriffen haben. Zudem 
haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das BKA
im vergangenen Jahr entsprechende Warnhinweise im Internet 
veröffentlicht.
Bei den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes stößt die gesetzlich
normierte Zusammenarbeit mit der FIU auf zunehmende Akzeptanz. Diese 
Bewertung ergibt sich unter anderem aus den im Jahr 2005 gestiegenen 
direkten Kontaktaufnahmen und den an die FIU herangetragenen Wünschen
und Fragen. Anlässe der Zusammenarbeit boten unter anderem die 
Arbeiten am Internetauftritt für die neu verpflichteten Freien Berufe
bzw. dessen Freischaltung, die im Jahr 2005 erstmalig erstellten 
"Newsletter" sowie die Überarbeitung des "Anhaltspunktepapiers" für 
Geldwäsche.
Die Rückkopplung von Methoden und Typologien der Geldwäsche an die 
Verpflichteten des GwG erfolgte durch anlassbezogene Fachgespräche, 
durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen der Verpflichteten, im 
jährlich durch die FIU durchgeführten Banken- und Kammernarbeitskreis
sowie im Rahmen des FIU-"Newsletters".
Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen FIU ist gemäß § 5 Abs. 
2 GwG eine gesetzlich normierte Aufgabe der FIU Deutschland. Im Jahr 
2005 wurde in insgesamt 657 Fällen Schriftverkehr mit dem Ausland 
geführt. Das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 8 %. In den 
Informationsaustausch waren 60 verschiedene Staaten involviert. Das 
spiegelt die uneingeschränkte Integration der FIU Deutschland in den 
weltweiten FIU-Informationsverbund wider. Der Schwerpunkt der 
Kontakte lag auch im Jahr 2005 in der Zusammenarbeit mit den FIU in 
den europäischen Finanzzentren und einzelnen osteuropäischen Staaten 
bzw. den FIU in den Nachbarstaaten Deutschlands.
Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der 
Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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