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BKA: BUNDESLAGEBILD MENSCHENHANDEL 2005 Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen für Deutschland

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 317
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen 
Ausbeutung geführt. Die Zahl der Fälle hat damit im zweiten Jahr 
nacheinander abgenommen (2004: 370).
Auch die Anzahl der festgestellten Opfer (2005: 642) war gegenüber
dem Vorjahr rückläufig (2004: 972).
Ein möglicher Grund dafür dürfte u.a. die Umstellung von einer so 
genannten Eingangs- auf eine Ausgangsstatistik sein. D.h., die 
bekannt gewordenen Straftaten werden erst nach Abschluss der 
polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft 
oder das Gericht erfasst, während bei einer Eingangsstatistik die 
Fälle bereits bei der Anzeigenaufnahme in die Statistik einfließen. 
Als weiterer Erklärungsansatz für das Schwanken der Verfahrenszahlen 
im Bereich Menschenhandel kommt möglicherweise das Ausweichen auf 
leichter beweisbare Tatbestände (z.B. Schleusung) in Betracht.
Die Zahl der Tatverdächtigen, die im Jahr 2005 in den 
Ermittlungs-
verfahren wegen Verdachts des Menschenhandels zum Zwecke der 
sexuellen Ausbeutung registriert wurde, lag bei 683 und ist damit im 
Vergleich zum Vorjahr ebenfalls rückläufig (2004: 777).
Grundlegende Veränderungen bei den Hauptherkunftsstaaten von 
Tätern und Opfern haben sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht 
ergeben:
- Der überwiegende Anteil der Opfer stammte auch im Jahr 2005 mit 
rund 86% (552 von 642 Opfern) aus Europa. Der höchste Anteil der 
ausländischen Opfer kam aus Rumänien (118) und Russland (101).
- Bei den Tatverdächtigen dominierten 2005 mit einem Anteil von gut 
41% weiterhin deutsche Staatsangehörige (283 von 683 Tatverdächti-
gen). Den größten Anteil bei den ausländischen Tatverdächtigen 
bildeten türkische, rumänische und bulgarische Staatsangehörige.
Im Bereich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
muss aufgrund der phänomenologischen Ausprägungen von einem hohen 
Dunkelfeld ausgegangen werden. Ein wesentlicher Aspekt dürften dabei 
die (eingeschränkten) polizeilichen Möglichkeiten zum Erkennen von 
Opfern des Menschenhandels sein.
Anhand der im Jahr 2005 bekannt gewordenen Fälle des Menschen-
handels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Anzahl der dabei 
festgestellten Opfer war im Hellfeld kein sich verschärfendes und 
steigendes sicherheitsrelevantes Problem zu erkennen. Durch die 
EU-Osterweiterung haben sich bisher keine signifikanten Auswirkungen 
im Bereich des Menschenhandels ergeben.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des BKA unter 
"www.bka.de" unter Be-richte und Statistiken / Kriminalitätslage.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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