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BKA: Die Staatsanwaltschaft Gießen und das Bundeskriminalamt teilen mit: Erneuter Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Festnahme eines Deutschen in Thailand

Wiesbaden (ots)

Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs
von Kindern wurde gestern (08.03.2007) ein 51-jähriger Deutscher in 
seinem Wohnhaus in Pattaya/Thailand von der thailändischen Polizei 
festgenommen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung konnten neben 
einer Vielzahl von Videokassetten, DVDs und CDs mit pornografischen 
Inhalten auch erhebliche Wertgegenstände sichergestellt werden. Der 
Festgenommene wurde inzwischen zur weiteren Vernehmung nach Bangkok 
gebracht.
Der 51-jährige Hamburger lebt seit 2001 in Thailand. Die 
thailändische Polizei hat in der Vergangenheit schon mehrfach gegen 
den jetzt Festgenommenen ermittelt - zuletzt im Jahr 2004 u.a. wegen 
des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Die aktuelle Festnahme basiert auf der Zeugenaussage eines 
thailändischen Jungen, der angegeben hat, mehrfach von dem Mann 
sexuell missbraucht worden zu sein.
Auf Initiative des Bundeskriminalamtes (BKA) wird seit Anfang 2006
das Kriminalitätsphänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und 
der Herstellung kinderpornografischen Materials durch deutsche Täter 
in Thailand verstärkt beobachtet. Ziel ist es, Möglichkeiten der 
Bekämpfung aufzuzeigen und die bekannt gewordenen Täter in Thailand 
und Deutschland strafrechtlich zu verfolgen.
Die aktuelle Festnahme des Deutschen fand in enger Kooperation 
zwischen den thailändischen Behörden, der Staatsanwaltschaft Gießen 
und des BKA statt. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Dieser Schlag im 
Kampf gegen die Kinderpornografie ist ein weiterer Beweis für die 
erfolgreiche intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden."
Neben den in Thailand in nationaler Zuständigkeit wahrgenommenen 
Ermittlungen gegen Menschenhändler und Sexualstraftäter der Royal 
Thai Police führt das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen 
eigene Ermittlungen gegen so genannte "Kindersextouristen" aus 
Deutschland (siehe hierzu auch die BKA-Pressemitteilung vom 
11.12.2006).
BKA-Präsident Ziercke: "Mit diesem Ermittlungsansatz setzt das BKA
erneut ein deutliches Signal zur Strafverfolgung deutscher 
Staatsbürger, die eigens zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von 
Kindern und Jugendlichen ins Ausland reisen."
Nach deutschem Recht ist der von Deutschen im Ausland begangene 
sexuelle Missbrauch von Kindern strafbar. Deutschland entspricht 
damit den inhaltlichen Forderungen internationaler Vereinbarungen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und sexueller 
Ausbeutung.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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