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BKA: Die Staatsanwaltschaft Gießen und das Bundeskriminalamt teilen mit: Erneuter Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Thailand

Wiesbaden (ots)

Ein 62-jähriger sowie ein 56-jähriger deutscher
Staatsangehöriger wurden am 20.05.2007 in einem Hotel in Khorat / 
Thailand durch die thailändische Polizei wegen des Verdachts des 
sexuellen Missbrauchs von Kindern festgenommen. Bei der Festnahme 
beschlagnahmte Datenträger und technische Geräte enthielten z. T. 
pornografisches Material.
Der 62-jährige Deutsche verfügt über einen Wohnsitz in München und
reist seit Jahren regelmäßig nach Thailand. Sein 56-jähriger 
Begleiter wohnte bis zum Jahr 2002 in Berlin und siedelte 
anschließend nach Thailand über. Beide standen bereits seit längerem 
wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 
Beobachtung der thailändischen Polizei. Bei der Festnahme wurde der 
62-jährige mit einem 16-jährigen Jungen angetroffen. In Thailand 
liegt die strafrechtlich relevante "Kindgrenze" bei 18 Jahren.
Auf Initiative des Bundeskriminalamtes (BKA) wird seit Anfang 2006
das Phänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die 
Herstellung kinderpornografischen Materials durch deutsche Täter in 
Thailand verstärkt bekämpft. Bekannt gewordene Täter werden in 
Thailand und Deutschland strafrechtlich verfolgt. Die jetzt erfolgten
Festnahmen sind ein weiterer Erfolg und resultieren aus der 
intensivierten Zusammenarbeit des BKA mit der Staatsanwaltschaft 
Gießen und den thailändischen Behörden. Es handelt sich seit 2006 
bereits um die vierte und fünfte Festnahme deutscher 
Staatsangehöriger, die in Verdacht stehen, Kinder in Thailand sexuell
missbraucht zu haben.
Neben den in Thailand durch die Royal Thai Police in eigener 
nationaler Strafverfolgungszuständigkeit wahrgenommenen Ermittlungen 
gegen Menschenhändler und Sexualstraftäter führt das BKA im Auftrag 
der Staatsanwaltschaft Gießen Ermittlungen gegen so genannte 
"Kindersextouristen" deutscher Staatsangehörigkeit. Mit diesen 
Ermittlungen setzt das BKA ein deutliches Signal zur Strafverfolgung 
derjenigen deutschen Staatsbürger, die eigens zum Zwecke des 
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ins Ausland 
reisen. Nach deutschem Recht sind bestimmte durch Deutsche begangene 
so genannte Auslandstaten unter Strafandrohung gestellt. Deutschland 
entspricht damit den inhaltlichen Forderungen internationaler 
Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch
und sexueller Ausbeutung.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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