BKA: Die Staatsanwaltschaft Gießen und das Bundeskriminalamt teilen mit: Erneuter Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Thailand
Wiesbaden (ots)
Ein 62-jähriger sowie ein 56-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurden am 20.05.2007 in einem Hotel in Khorat / Thailand durch die thailändische Polizei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern festgenommen. Bei der Festnahme beschlagnahmte Datenträger und technische Geräte enthielten z. T. pornografisches Material.
Der 62-jährige Deutsche verfügt über einen Wohnsitz in München und reist seit Jahren regelmäßig nach Thailand. Sein 56-jähriger Begleiter wohnte bis zum Jahr 2002 in Berlin und siedelte anschließend nach Thailand über. Beide standen bereits seit längerem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Beobachtung der thailändischen Polizei. Bei der Festnahme wurde der 62-jährige mit einem 16-jährigen Jungen angetroffen. In Thailand liegt die strafrechtlich relevante "Kindgrenze" bei 18 Jahren.
Auf Initiative des Bundeskriminalamtes (BKA) wird seit Anfang 2006 das Phänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Herstellung kinderpornografischen Materials durch deutsche Täter in Thailand verstärkt bekämpft. Bekannt gewordene Täter werden in Thailand und Deutschland strafrechtlich verfolgt. Die jetzt erfolgten Festnahmen sind ein weiterer Erfolg und resultieren aus der intensivierten Zusammenarbeit des BKA mit der Staatsanwaltschaft Gießen und den thailändischen Behörden. Es handelt sich seit 2006 bereits um die vierte und fünfte Festnahme deutscher Staatsangehöriger, die in Verdacht stehen, Kinder in Thailand sexuell missbraucht zu haben.
Neben den in Thailand durch die Royal Thai Police in eigener nationaler Strafverfolgungszuständigkeit wahrgenommenen Ermittlungen gegen Menschenhändler und Sexualstraftäter führt das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen Ermittlungen gegen so genannte "Kindersextouristen" deutscher Staatsangehörigkeit. Mit diesen Ermittlungen setzt das BKA ein deutliches Signal zur Strafverfolgung derjenigen deutschen Staatsbürger, die eigens zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ins Ausland reisen. Nach deutschem Recht sind bestimmte durch Deutsche begangene so genannte Auslandstaten unter Strafandrohung gestellt. Deutschland entspricht damit den inhaltlichen Forderungen internationaler Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung.
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