Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung für den Bereich Cloppenburg
Cloppenburg/Vechta (ots)
Ergebnisse Schulanfangsaktion 2018
Die tägliche Bewältigung des Schulweges stellt an die Schülerinnen und Schüler hohe Anforderungen. Erstklässler und auch Schulwechsler sind dabei oftmals überfordert und daher ganz besonders auf die Rücksichtnahme und das Verständnis anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen. In der Zeit vom 09. August bis zum 21. September 2018 wurde in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta zum Schutz aller Schüler, insbesondere aber der Schulanfänger, eine gezielte Verkehrsüberwachung durchzuführen. Während dieses Zeitraums wurden bei neun Verkehrsunfällen zehn Kinder verletzt. Bei sieben Fahrradunfällen wurden ein Kind schwer und sechs leicht verletzt. Bei zwei Unfällen mit PKW wurden drei Kinder als Insassen leicht verletzt. Das Thema "Helikopter-Eltern" spielt an fast allen Schulen und Schulformen eine große Rolle. Dadurch, dass viele Eltern glauben, ihre lieben "Kleinen" bis vor die Tür der Schule fahren zu müssen, entsteht viel überflüssiger Verkehr und neue Gefahrenquellen tun sich auf. In der Stadt Cloppenburg wurden an zwei Grundschulen Hol- und Bringzonen eingerichtet. Nach Auskunft der Schulen, hat sich der Verkehr direkt vor den Schulen erheblich entzerrt. Während der Schulanfangsaktion und der Bustrainings, die mit den Erstklässlern durchgeführt wurden, konnte festgestellt werden, dass sich viele Autofahrer an Bushaltestellen falsch verhalten und zu schnell an haltenden Bussen vorbeifahren. Beispielsweise muss ein Pkw-Führer, der mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h gemessen worden war, jetzt mit einem Monat Fahrverbot und 200 Euro Geldbuße (plus Verwaltungsgebühr) rechnen. Ein weiterer Pkw-Fahrer muss nach einem Verkehrsunfall an einer Bushaltestelle im Februar 2017, bei dem eine 19-Jährige tödlich verletzt wurde, mit einer Geldstrafe von 4000 Euro rechnen (diverse Printmedien berichteten. Die Verkehrsüberwachung, gerade im Bereich von Schulen wird intensiv fortgesetzt.
Infokasten: Steht ein Bus an einer Bushaltestelle, darf nur mit verminderter Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften und auch für den Gegenverkehr. Hat der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet, handelt es sich um eine als gefährlich eingestufte Bushaltestelle. Der Bus darf bei der Anfahrt zur Bushaltestelle nicht überholt werden. Steht er an der Bushaltestelle, darf mit Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) an dem Bus vorbeigefahren werden. Auch dieses gilt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften und auch hier für den Gegenverkehr. Oberstes Gebot ist: Die Fahrgäste im Bus und an oder in der Nähe der Bushaltestelle dürfen zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden.
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Maren Otten
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