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Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta

POL-CLP: Pressemeldung für den Bereich Vechta

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Cloppenburg/Vechta (ots)

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta führt Drogenkontrollwoche im Landkreis Vechta durch

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta führte vom Montag, den 24. Juni 2019 bis Donnerstag, 27. Juni 2019 im gesamten Kreisgebiet Vechta zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Überwachung von Fahrtüchtigkeitseinschränkungen durch Drogen und Alkohol durch. Unter anderem im Bereich der Berufsbildenden Schulen in Lohne, dem Schulzentrum am Westring in Damme und am Zitadellenpark in Vechta wurden sowohl durch mobile, als auch stationäre Kontrollen mehr als 150 Fahrzeugführer und deren Fahrzeuge überprüft. Hierbei wurden Fahrzeugführer festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Durch die eingesetzten Beamten wurden Blutprobenentnahmen angeordnet, entsprechende Verfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus wurden auch Fahrzeugführer kontrolliert, die ohne Gurt oder mit Handy am Steuer gefahren sind. Insgesamt wurden 25 Verfahren eingeleitet.

Neben dem Erkennen von auffälligen Fahrzeugführern war es ein weiterer Schwerpunkt, die Verkehrsteilnehmer im direkten Gespräch zu sensibilisieren und hinsichtlich der Thematik zu informieren. Die Wirkung von Drogen und Alkohol wird von vielen Fahrzeugführern immer wieder unterschätzt. Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Menschen. So sind Drogen und Alkohol nach wie vor eine der Hauptunfallursachen.

Neben den Gefahren eines Verkehrsunfalls erwarten den unter Drogen am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführern empfindliche Strafen: Die bloße Teilnahme am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die bereits bei erstmaligem Verstoß in der Regel mit einem Bußgeld von 500 EUR sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird. Kann durch die entnommene Blutprobe ein Dauerkonsum oder der Konsum harter Drogen wie Kokain oder Heroin nachgewiesen werden, so droht bereits bei erstmaligem Verstoß eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Unabhängig davon leitet die Polizei gegen den Fahrzeugführer bei entsprechendem Konsumnachweis ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln ein. Treten neben dem bloßen Konsumnachweis während der Fahrt zusätzlich noch drogenbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, z.B. das Fahren von Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls, so wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat und es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe neben dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wird auch zukünftig verstärkt Verkehrskontrollen zur Überwachung von Fahrtüchtigkeitseinschränkungen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Hendrik Ebmeyer, PK
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-103
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de

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