Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemedlung des Polizeikommissariat Vechta für den Zeitraum von Freitag, 25.10.2019, bis Samstag, 26.10.2019
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta - Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Am Freitag, 25.10.2019, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer einen ordnungsgemäß auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums an der Falkenrotter Straße in Vechta geparkten Pkw Alfa Romeo Giulietta. An diesem entstand von Sachschaden von etwa 1.500,- Euro. Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizei Vechta (Telefon: 04441943-0) entgegen.
Vechta - Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Am Freitag, 25.10.2019, 14.15 Uhr, befuhr eine 41-jährige aus Drebber mit einem Pkw Ford Focus den Kreuzweg in Vechta in Richtung Lattweg. An der Einmündung zum Lattweg übersah sie einen 12-jährigen Vechtaer, der vorfahrtberechtigt mit seinem Fahrrad auf dem Radweg fuhr. Es kam zu einem Zusammenstoß, bei dem das Kind leichte Beinverletzungen erlitt. Die Fahrzeugführerin sowie die Insassen im Pkw erkundigen sich kurz nach dem Wohlbefinden und entfernen sich dann unerlaubt von der Unfallstelle. Etwa 45 Minuten später kehrte die Verursacherin zur Unfallstelle zurück. Wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtem Entfernens vom Unfallort wurde nunmehr ein Strafverfahren eingeleitet.
Vechta - Sachbeschädigung an Pkw
In der Nacht vom Donnerstag, 24.10.2019, auf Freitag, 25.10.2019, beschädigten unbekannte Täter einen auf einem Schotterparkplatz an der Schweriner Straße in Vechta abgestellten Pkw BMW der 5er Reihe. Beide hinteren Scheiben wurden mit einem unbekannten Gegenstand eingeschlagen. Zudem wurde eine im Fahrzeug befindliche Wasserflasche zerstört. Sollten während des Tatzeitraumes verdächtige Beobachtungen gemacht worden sein, so bittet die Polizei in Vechta um sachdienliche Hinweise (Telefon: 04441 943-0).
Vechta - Sachbeschädigung an Pkw
Im Zeitraum vom Donnerstag, 24.10.2019, 15.30 Uhr, bis Freitag, 25.10.2019, 13.00 Uhr, wurde in der Buddenkämpe in Vechta die linke Fahrzeugseite eines Pkw VW Golf zerkratzt. Das Fahrzeug war unter einem Carport abgestellt. Die Polizei Vechta bittet um sachdienliche Hinweise (Telefon: 04441 943-0).
Vechta - Verstoß gegen das Waffengesetz
Am Samstag, 26.10.2019, 02.10 Uhr, wurde der Polizei gemeldet, dass eine Person in der Großen Straße in Vechta umherlaufen würde, die eine Schusswaffe im Hosenbund trage. Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen konnte dann ein 23-jähriger Vechtaer angetroffen werden, auf den die Beschreibung zutraf. Eine Waffe führte er jedoch nicht mit sich. Bei einer intensiven Nachsuche im Nahbereich konnte jedoch eine geladene Schreckschusswaffe in einem Gebüsch gefunden werden. Der Revolver wurde sichergestellt, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Vechta - Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss
Bei der Verkehrskontrolle eines Pkw Volvo V40 am Donnerstag, 24.10.2019, 18.20 Uhr, auf dem Kreuzweg in Vechta wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer, ein 33-jähriger aus Vechta, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem führte er den Pkw unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Die 33-jährige Fahrzeughalterin, ebenfalls aus Vechta kommend, ließ diese Fahrt zu. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren eingeleitet.
Vechta - Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung
Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstag, 24.10.2019, 22.50 Uhr, auf der Diepholzer Straße in Vechta wurde ein 39-jähriger polnischer Staatsbürger, der seinen Wohnort in Wetschen hat, mit einem VW Transporter angehalten und kontrolliert. Obwohl er vor mehr als einem Jahr seinen Wohnort von Polen nach Deutschland verlegt hatte, unterließ er es, dass Fahrzeug hier zuzulassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Lohne - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, 26.10.2019, 01.05 Uhr, wurde in der Brinkstraße in Lohne ein Pkw Volvo S80 angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der 20-jährige Fahrer, dieser kommt aus Lohne, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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