Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Presemeldung des Polizeikommissariat Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta - Verkehrsunfall in Langförden
Am Samstag, 16.11.2019, 09.50 h, wollte eine 80-jährige aus Schneiderkrug mit ihrem Pkw auf dem Rathausplatz in Langförden in einem Bogen wenden. Dabei verwechselte sie offenbar Gas- und Bremspedal, so dass sie stark beschleunigte. Dabei verlor sie die Kontrolle über ihren Pkw und stieß zunächst gegen den dort geparkten Pkw einer 30-jährigen aus Polen und dann gegen eine Parkbank. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 6500 Euro!
Bakum - Gefährdung des Straßenverkehrs
Am 16.11.2019, gegen 12.12 Uhr, befährt der beschuldigte Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Essener Straße in 49456 Bakum in Fahrtrichtung Vechta. Ausgangs einer Rechtskurve verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug prallt rechtsseitig gegen die Leitplanke und beschädigt einen Leitpfahl und ein Straßenschild. Anschließend kommt er auf einem Stein am Fahrbahnrand zum Stehen. Ein Atemalkoholtest beim Fahrzeugführer ergibt 0,96 Promille. Es wird ein Strafverfahren gegen den Pkw-Führer eingeleitet. Weiterhin wird eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Der Fahrer und die Mitfahrerinnen bleiben unverletzt.
Visbek -Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkohol/ Fahren ohne Fahrerlaubnis/Falsche Verdächtigung
Am 17.11.2019; 01:56, befährt ein 23-jähriger Syrer aus Lohne mit seinem PKW die Bundesstraße 69 in 49429 Visbek, OT Hagstedt. Bei einem Überholvorgang trotz Gegenverkehres muss ein entgegenkommender Streifenwagen der Polizei auf den Grünstreifen ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten eine Alkoholbeeinflussung des Fahrers fest, so dass die Entnahme einer Blutprobe erfolgte. Bei der Identitätsfeststellung gab der Beschuldigte zuerst falsche Personalien an und äußerte, dass er seine Ausweispapiere verloren hätte. Da den eingesetzten Beamten dieses nicht glaubwürdig erschien, wurde der Beschuldigte nach seinen Ausweispapieren durchsucht. Diese befanden sich in seiner Unterhose, die er dort versteckt hatte. Nach Feststellungen der richtigen Personalien stellte sich weiter heraus, dass er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war.
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