Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Einzelmeldung: Gemeinsame "Corona-Kontrollen" durch Landkreis Cloppenburg und der Polizei
Cloppenburg/Vechta (ots)
Viel zu tun hatten drei gemeinsame Streifen des Landkreises Cloppenburg und der Polizei, die am Wochenende (Freitag und Samstag) jeweils in den Abendstunden die Einhaltung der Corona-Verordnungen überprüften.
Insgesamt wurden 109 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die sich meistens aus dem Ansammlungsverstoß in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Haushalten und der Unterschreitung des Mindestabstandes ohne Mund-Nasen-Schutz ergaben. In der Mehrzahl der Fälle war Alkohol im Spiel.
Als Hotspot zeigte sich diesbezüglich der Marktplatz Cloppenburg sowie die angrenzenden Bereiche (Parkplätze, Rote Schule, Teichgelände, Markthalle). Einige Personen versuchten wegzulaufen, was auch angesichts des Alkoholisierungsgrades von mangelhaftem Erfolg gekrönt war. Auch gab es Mitbürger, die am Abend sogar ein weiteres Mal aufgegriffen wurden, was für den zweiten Fall der Uneinsichtigkeit eine Steigerung des Bußgeldes nach sich ziehen wird.
Zwei weibliche Personen (13 und 17), die in einer Vierergruppe standen, mussten in polizeiliche Obhut genommen und ihrer Wohngruppe zugeführt werden. Sie hatten nach Mitternacht still und heimlich die Wohngruppe unerlaubt verlassen und streiften durch die Innenstadt von Cloppenburg.
In Cloppenburg wurde auch eine private Ansammlung von 12 Personen aufgelöst. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wurde festgestellt, dass die Personen nahezu alle aus unterschiedlichen Haushalten stammten. Die Angetroffenen zeigten sich alle einsichtig.
Es wurde aber auch die Sperrstunde des Gaststättengewerbes kontrolliert. Dabei wurden in Löningen in zwei Betrieben insgesamt 11 Personen des Platzes verwiesen. Das gleiche Schicksal ereilte 11 Personen in Emstek, 5 Gästen in Bösel und 8 Leute in Cloppenburg. Auch hier wurden, neben dem Verstoß der Sperrstunde, die vorgeschriebenen Abstände sowie die "Haushaltsvorgabe höchstens zwei Haushalte", und die Maskenpflicht nicht eingehalten.
Eine Shisha-Bar in Cloppenburg hielt zwar die Sperrstunde, aber nicht das eigene Hygienekonzept ein. Hier standen die Tische so dicht zusammen, so dass die Abstände der Gäste untereinander nicht eingehalten werden konnten. Außerdem waren die "Anzahl der Haushalte" an den Tischen zu hoch bzw. es überstieg die Personenzahl an den Tischen die zulässige Höchstgrenze.
In Emstek waren es ebenfalls die alkoholisierten Personen, die die Maßnahmen nicht unkommentiert hinnahmen und sich teilweise massiv beschwerten. Eine Person verließ erst nach Androhung von "einfacher körperlicher" Gewalt zur Durchsetzung des Platzverweises den Schankraum. Er wollte noch unbedingt seine zwei verbliebenen Eiswürfel aus dem Longdrinkglas trinken.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit zunehmenden Alkoholisierungsgrad die Abstandsregeln missachtet werden. Eine Maske wird dann auch in den seltensten Fällen getragen. Die Einsicht zur Einhaltung der Corona-Vorschriften schwindet. Im öffentlichen Raum halten sich fast ausschließlich Jugendliche und junge Erwachsene (14-25 Jahre) auf, während in den gastronomischen Betrieben Personengruppen mehrheitlich im Alter von 30-50 Jahre angetroffen werden.
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