Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Einzelmeldung für den Bereich Cloppenburg
Cloppenburg/Vechta (ots)
Landkreis Cloppenburg und Polizei überprüften gemeinsam Kirchen und ähnliche Glaubenseinrichtungen auf die Einhaltung der Corona-Regelungen
Bei den Landkreisen Cloppenburg und Vechta sowie der Polizei sind in den vergangenen Wochen wiederholt Meldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger eingegangen, die den Verdacht hegten, dass in manchen Kirchen oder ähnlichen Glaubenseinrichtungen die allgemeinen Corona-Regeln nicht befolgt werden könnten.
Daher wurde bereits vor den jüngsten Kontrollen Kontakt zu Vertretern der religiösen Einrichtungen aufgenommen, um bzgl. der geltenden Hygienemaßnahmen zu sensibilisieren. Begleitet wurden diese Gespräche von den aktuellen und vorhergegangenen Kontrollen.
So führte der Landkreis Cloppenburg zusammen mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta am vergangenen Wochenende, 14. November 2020 und 15. November 2020, Kontrollen im Bereich der Kirchen und Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschaugemeinschaften durch.
Insgesamt wurden am Samstag und am Sonntag 14 Objekte in den Städten Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie in den Gemeinden Garrel, Molbergen und Lindern überprüft.
Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, dass der Großteil der kontrollierten Einrichtungen die Beschränkungen und Regelungen der 6. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg sowie der Niedersächsischen Corona-Verordnung einhielten. Bis auf eine Ausnahme konnten nur vereinzelt kleinere Verstöße festgestellt werden, die in kooperativen Gesprächen erläutert wurden.
Nach einem Hinweis auf eine angebliche Veranstaltung im Bereich Varrelbusch erfolgte eine Überprüfung. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass in einer angemieteten Räumlichkeit eine Messe mit 32 Personen gefeiert wurde. Ein Hygienekonzept für dieses Objekt lag dem Landkreis Cloppenburg nicht vor und konnte auf Verlangen auch nicht vorgelegt werden. Für eine ausreichende Frischluftzufuhr war in den Räumlichkeiten nicht gesorgt worden. Anstelle von Händedesinfektionsmittel stand im Eingangsbereich sowie in den sanitären Anlagen nur Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Die im Eingangsbereich ausliegenden Besucherlisten waren lückenhaft. Aufgrund des fehlenden Hygienekonzeptes sowie der festgestellten Mängel wurde die Zusammenkunft vor Ort durch den Landkreis aufgelöst. Gegen einen Verantwortlichen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bei fehlendem Hygienekonzept einen Bußgeldrahmen von 500 EUR bis 1.500 EUR vor.
Trotz dieser einen Ausnahme ziehen der Landkreis Cloppenburg und die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ein positives Fazit aus den gemeinsamen Kontrollen, die auch zukünftig anlassbezogen durchgeführt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Nadine Luttmann, PKin
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