Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldungen aus dem Landkreis Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Damme - Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person Am Samstag, den 02.12.2023, kam es um 12:20 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei beteiligten PKW. Demnach beabsichtigte eine 22-jährige Dammerin mit ihrem PKW von der Gartenstraße kommend, die Hunteburger Straße zu überqueren. Dabei übersah sie den vorfahrtsberechtigten PKW eines 28-jährigen Stemweders. Es kommt zum Zusammenstoß bei dem sich die Unfallverursacherin leicht verletzt.
Damme - Sachbeschädigung an Pkw
Am Samstag, den 02.12.23, zwischen 18:30 und 18:50 Uhr, kommt es, durch einen bisher unbekannten Täter, zu einer Sachbeschädigung an einem braunen 3er BMW. Der BMW war zum Tatzeitpunkt direkt auf dem Parkstreifen vorm Famila, bzw. vorm dortigen DHL-Shop abgestellt. Das Fahrzeug wurde durch Kratzer auf der Motorhaube und auf der Kofferaumklappe beschädigt. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Damme, unter der Telefonnummer 05491-999360, in Verbindung zu setzen.
Bakum - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen die Haftpflichtversicherung Am Samstag, den 02.12.2023, gegen 21:00 Uhr, wird durch die Polizei Vechta ein PKW, Peugeot, in Bakum, Sütholter Straße angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle kann ein rumänischer Staatsbürger festgestellt werden. Im Rahmen der Überprüfung kann ermittelt werden, dass zum einen der 42-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zum anderen die Versicherung für sein PKW Peugeot abgelaufen ist. Entsprechende Strafverfahren werden eingeleitet und die Weiterfahrt wird ihm untersagt.
Lohne - Verkehrsunfall i.V.m. Gefährdung des Straßenverkehrs Am 03.12.2023, 05:45 Uhr, befuhr ein 26-Jähriger Diepholzer die Landwehrstraße in Lohne und kam alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Straßenbäumen. Hierbei wurde der Fahrzeugführer leicht verletzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Führerschein wurde beschlagnahmt.
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