Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldungen aus dem Landkreis Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 25.05.2024, gegen 21:50 Uhr, befuhr ein 49-jähriger PKW-Fahrer aus Großenkneten die Schwichteler Straße in Vechta, OT Langförden, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 25.05.2024, gegen 22:00 Uhr, fiel den Polizeibeamten im Stadtgebiet Neuenkirchen-Vörden ein Leichtkraftrad ohne Kennzeichen auf, weshalb sie sich entschlossen eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Der Fahrzeugführer reagierte nicht auf die Anhaltesignale und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Nachdem der Fahrzeugführer gestellt werden konnte, stellte sich heraus, dass es sich um einen 15-Jährigen Jugendlichen handelte, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Steinfeld - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am 26.05.2024, gegen 01:40 Uhr, befuhr ein 39-jähriger aus Ringe (Grafschaft Bentheim) die Diepholzer Straße (B 214) aus Diepholz in Richtung Steinfeld. Der Fahrzeugführer kam aufgrund eines Sekundenschlafes nach links von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte beim Fahrzeugführer eine Alkoholbeeinflussung festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest am mobilen Alkomaten ergab einen Wert von 1,24 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste geborgen werden. Der Fahrzeugführer wurde leicht verletzt.
Bakum - Trunkenheit im Verkehr
Am 26.05.2024, gegen 03:03 Uhr, meldeten aufmerksame Zeugen, dass ein 28-jähriger aus Vechta mit einem PKW die Kirchstraße in Bakum befährt, obwohl der Verdacht besteht, dass er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken steht. Bei einer Kontrolle durch die Polizeibeamten bestätigte sich der Verdacht. Ein Atemalkoholtest am mobilen Alkomaten ergab einen Wert von 1,55 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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