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BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 12-Jährige nach Schwarzfahren in Schutzgewahrsam

Münster - Bielefeld (ots)

Bereits am gestrigen Sonntag wurde die Bundespolizei durch Kontrolleure der Verkehrsbetriebe Bielefeld um Unterstützung gebeten, nachdem ein 12-jähriges Mädchen zuvor ohne erforderlichen Fahrschein die Bielefelder Stadtbahn Linie 3 aus "Babenhausen" in Richtung "Stieghorst" nutzte.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass das Mädchen zudem von den Eltern bei der Polizei als vermisst gemeldet und durch die Kreispolizeibehörde Gütersloh ausgeschrieben war.

Die Bielefelder Bundespolizisten nahmen das Kind in Schutzgewahrsam und verständigten die Eltern.

Bei Abholung aus der Wache der Bundespolizei erwartet das Mädchen nicht nur eine grantige Mutter, sondern auch wegen des Erschleichens von Leistungen eine Strafanzeige.

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können allerdings nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens Maßnahmen anordnen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
PHK Jürgen Gerdes
Telefon: +49 (0) 251 / 97437 -103
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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