Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt innerhalb von drei Tagen 1 Schleuser und über 40 unerlaubt eingereiste Personen vorläufig fest und vollstreckt Haftbefehl
Aachen (ots)
Am Freitagabend hat die Bundespolizei in Aachen-Brand einen 34-jährigen Schleuser und 6 geschleuste Personen vorläufig festgenommen. Das verwendete Schleuserfahrzeug passierte zuvor die Belgisch-Deutsche Grenze. Der Fahrer konnte bei der Kontrolle weder Führerschein noch Zulassung sowie Versicherungsschein vorlegen. Nach ersten Ermittlungen war es kurz zuvor in Frankreich veräußert worden. Von den 6 geschleusten Insassen war eine Person von den schwedischen Behörden als Asylbewerber registriert gewesen. Bei 4 weiteren Personen handelte es sich um geduldete sowie im laufenden Asylverfahren befindliche Personen aus Deutschland. Die sechste Person war nach ihrer Asylantragstellung in Deutschland untergetaucht, bevor sie von den Beamten vorläufig festgenommen wurde. Die 6 festgestellten Personen wurden wegen ausländerrechtlicher Verstöße beanzeigt und an die für sie zuständigen Ausländerämter beziehungsweise Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Gegen den Schleuser wurden die Ermittlungen bis ins Ausland ausgeweitet. Er musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro bezahlen. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt und eingeschleppt.
In den letzten 3 Tagen hat die Bundespolizei einschließlich der am Freitag geschleusten Personen, über 40 Personen bei der unerlaubten Einreise festgestellt und beanzeigt.
Zudem konnte am Samstag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Hausfriedensbruch vollstreckt werden. Gegen den gesuchten 48-Jährigen bestanden neben dem Haftbefehl noch drei weitere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung in Strafsachen wegen Verstöße gegen das Waffengesetz beziehungsweise Erschleichen von Leistungen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde die Person in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. er muss jetzt eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen absitzen.
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