Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Reisender aufgrund U-Haftbefehl festgenommen
Düsseldorf (ots)
Bei den gestrigen grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines 20-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm besonders schwerer Fall des Diebstahls vorgeworfen wird. Der rumänische Staatsangehörige soll im Dezember 2018 in eine Paketdienst-Niederlassung mit einer weiteren Person eingedrungen sein, um dort mehrere wertvolle Elektronikartikel zu entwenden. Seine Reise konnte er nicht fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt.
Ein 31-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Bangkok festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Münster den Mann zur Festnahme wegen Körperverletzung ausgeschrieben hatte. Zunächst konnte der Deutsche die gesamte Geldstrafe in Höhe von 2.007,45 Euro nicht aufbringen. Der junge Mann kontaktierte einen Freund, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei der Polizeiwache in Lengerich (Kreis Steinfurt) eingezahlt wurde. Dadurch konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen doch noch umgehen und seine Weiterreise fortsetzen.
Bei der Einreisekontrolle aus Paris wurde eine 63-Jährige festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Stade wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Die Frau konnte die Freiheitsstrafe von 105 Tagen abwenden, weil ihr Bruder die Geldstrafe in Höhe von 1.705,36 Euro bei dem Polizeipräsidium in Bochum beglich. Daraufhin konnte die Deutsche ihre Weiterreise fortsetzen.
Ebenso wurde ein 28-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Dubai festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Sachbeschädigung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 400,- Euro aufbringen, so dass er nicht die nächsten 40 Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss.
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