Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Spritze an den Hals gehalten - Bundespolizei ermittelt nach gefährlicher Körperverletzung
Dortmund - Lünen (ots)
Ein 34-jähriger Mann glaubte am Samstagabend (29. Juni) zwei Tatverdächtige eines Raubdeliktes zu seinem Nachteil im Dortmunder Hauptbahnhof wiedererkannt zu haben. Daraufhin griff er einen 17-Jährigen mit einer Spritze an und verletzte diesen am Hals.
Gegen 22 Uhr sprach der 34-jährige Afghane eine Streife der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof an. Er erklärte den Einsatzkräften, dass er nachmittags, an einer U-Bahnhaltestelle in Dortmund, durch vier Personen angegriffen und ausgeraubt worden sei. Dabei sei er verletzt worden, weshalb er einen Verband am Kopf tragen würde. Weil eine Sachverhaltsklärung auf Grund von Sprachproblemen vor Ort nicht möglich war, wurde der Mann aufgefordert, sich mit der Streife zur Wache zu begeben.
Dort konnte jedoch ebenfalls nicht eindeutig geklärt werden, was sich zugetragen hatte, weswegen der 34-Jährige gebeten wurde, mit einem beteiligen Zeugen erneut zur Wache zu kommen, um den Sachverhalt aktenkundig zu machen. Daraufhin verließ der Man die Wache.
Nur 10 Minuten später wurden Einsatzkräfte zu einer Schlägerei im Bahnhof gerufen. Wie sich herausstellte, hatte der 34-Jährige zwei Personen angegriffen, welche er des Raubes bezichtigte. Dabei soll er einem 17-jährigen Syrer eine Spritze an den Hals gehalten und diesen dadurch verletzt haben. Sicherheitsdienstmitarbeiter der Bahn konnten ihn kurz darauf überwältigen und entwaffnen.
Auf Grund seines Verhaltens wurde der 34-Jährige, der in Lünen wohnhaft ist, zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingelieferte. Die beiden 17 und 20-jährigen Männer aus Dortmund wurden durch den Vorfall leicht verletzt. Ob sie tatsächlich Tatverdächtige des von dem 34-Jährigen angegeben Raubes sind, müssen weitere Ermittlungen ergeben.
Dem durch die Spritze verletzten 17-Jährigen wurde geraten, sich in Ärztliche Behandlung zu begeben, um sich dort eine Prophylaxe gegen Viruserkrankungen verabreichen zu lassen.
Gegen den 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
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