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BPOL NRW: Bundespolizei fahndet und untersagt Mutter mit Kindern die Ausreise - Bundespolizei verhindert Kindesentziehung -

Düsseldorf (ots)

In den gestrigen Mittagsstunden untersagte die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einer 31-jährigen Tunesierin mit ihren beiden Kleinkindern die Ausreise nach Tunis. Grund hierfür war die einstweilige Anordnung des Familiengerichts Essen.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von Düsseldorf nach Tunis stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass das Familiengericht Essen der 31-jährigen Tunesierin mit einem Beschluss vom Vortag untersagt hatte, ihre beiden Kinder (ein- und vier Jahre alt) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen.

Der zu gleichen Teilen sorgeberechtigte Vater hatte den Beschluss veranlasst, da ihm bekannt war, dass seine Frau mit den beiden Kindern gegen seinen Willen nach Tunesien reisen wollte, um dort zukünftig zu leben.

Der verständigte Vater holte seine Kinder bei der Bundespolizei ab. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts verbleiben die Kinder vorerst in Deutschland.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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