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BPOL NRW: Beschleunigtes Gerichtsverfahren nach Ausweismissbrauch - Strafe folgt auf dem Fuße

Aachen (ots)

Die bürokratischen Mühlen mahlen manchmal auch schneller. Darauf dürfte ein 37-jähriger Mann aus dem Kongo nicht gehofft haben, nachdem er von der Bundespolizei Aachen am Grenzübergang Köpfchen kontrolliert wurde. Bei seiner Einreise am 15.08.19, kurz nach Mitternacht, wies er sich bei den Beamten mit einer belgischen ID-Karte aus. Unschwer war festzustellen, dass das Lichtbild nicht mit der Person übereinstimmte. Zudem war die Karte als gestohlen gemeldet worden. Den Beamten der Bundespolizei gelang es, die Identität sowie einen Anspruch der Stadt Aachen von 7000 Euro wegen fehlender Unterhaltsleistungen festzustellen. Da er seit 2014 keinen festen Wohnsitz mehr in Belgien hatte, konnte diese Forderung bisher nicht zugestellt werden. Da gegen den 37-Jährigen weitere polizeiliche Erkenntnisse vorlagen, wurde er nach Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft Aachen einem beschleunigten Verfahren zugeführt. Schon einen Tag später, am 16.08.19 fand die Hauptverhandlung beim Amtsgericht in Aachen statt. Dort wurde er durch den Richter zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 70 Euro ver-urteilt. Den Verhandlungstermin ließ sich auch das Jugendamt der Stadt Aachen nicht entgehen. Der Forderungsbescheid über die ausstehenden Unterhaltsvorauszahlungen wurde dort persönlich ausgehändigt. Der nächtliche Ausflug nach Aachen addiert sich somit auf runde 10.000 Euro.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Aachen
Christof Irrgang

Telefon: 0241 568 37 - 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

Twitter: @BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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