Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Schleuser vorläufig fest - im Schleuserfahrzeug 5 Personen ohne ausreichende Ausweispapiere
Aachen (ots)
Am Donnerstag hat die Bundespolizei am Rastplatz Königsberg, an der BAB 44, ein Schleuserfahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Ein 31-Jähriger hatte mit seinem Fahrzeug 5 Personen verholfen, ohne ausreichende Ausweispapiere nach Deutschland einzureisen. Darunter war eine Person, die erst vor ein paar Tagen nach Frankreich abgeschoben wurde. Sie hatte eine aktuelle Einreisesperre für Deutschland vorliegen. Sie wurde festgenommen und in amtlichen Gewahrsam verbracht. Sie soll nach Frankreich rückgeführt werden. Eine weitere Person hatte sich mit einem total gefälschten italienischen Fremdenausweis bei den Beamten ausgewiesen. Zudem legte er eine italienische Aufenthaltsbescheinigung vor, die nicht seiner Person entsprach. Der gefälschte Ausweis wurde beschlagnahmt. Sie wurde nach Stellung eines Schutzersuchens an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Eine Person befand sich in einem laufenden Asylverfahren und legte zudem noch eine französische Asylbescheinigung vor. Hier muss noch geprüft werden, ob er in zwei Ländern Sozialleistungen bezogen hat. Sie wurde mit einer Aufforderung sich beim Ausländeramt in Düsseldorf zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 31-Jährige Schleuser legte den Beamten eine Duldung vor, die nicht für die Ausreise und anschließenden Einreise ausreichte. Er wurde wegen der verschiedenen ausländerrechtlichen Verstöße beanzeigt und es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400,- Euro erhoben. Im Anschluss wurde er mit einer Aufforderung sich beim zuständigen Ausländeramt zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Bundespolizei konnte diese Woche noch zwei Personen festnehmen. Sie hatten Ladendiebstähle in einer Drogeriefiliale am Hauptbahnhof in Aachen begangen und waren bereits polizeilich bekannt. Einer von ihnen hatte zudem noch bei Tatausübung ein Scheckkartenmesser bei sich. Sie wurden beide im beschleunigten Verfahren beim Amtsgericht vorgeführt.
Der zuständige Richter verurteilte den einen zu einer 6-monatigen Haftstrafe auf Bewährung, der andere hatte noch kleinere Mengen an Betäubungsmittel mit sich geführt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 600,- Euro verurteilt.
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