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BPOL NRW: Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt 34-Jährigen ins Gefängnis - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld

BPOL NRW: Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt     
34-Jährigen ins Gefängnis - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld
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Hamm - Gütersloh - Bielefeld (ots)

Beamte der Bundespolizei Münster - Revier Hamm stellten bei der Identitätsfeststellung eines 34-jährigen Deutschen einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld fest.

Am Sonntagabend (08.09.2019) um 20.40 Uhr führte eine Bundespolizeistreife im Nahverkehrszug RE 10631 auf der Fahrt von Neubeckum nach Gütersloh eine Identitätsfeststellung bei einem 34-jährigen Mann aus Gütersloh durch. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Fahrlässige Trunkenheit im Verkehrs und vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit Haftbefehl gesucht wurde.

Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hatte den 34-jährigen Gütersloher zu 40 Tagessätzen zu je 30,00 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt.

Die Bundespolizisten ließen im Zug die Handschellen klicken und ver-brachten den Mann zum Bundespolizeirevier Bielefeld.

Die verhängte Ersatzfreiheitstrafe mit Einzug in die nächstgelegene Jus-tizvollzugsanstalt konnte der Gesuchte mit der Bezahlung des haftbefreienden Betrag von 390 Euro abwenden.

Die Strafanzeige wegen Erscheichen von Leistungenn da er zudem keine Fahrkarte für den Nahverkehrszug gelöst hatte, blieb dem 34-Jährigen jedoch nicht erspart.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
POK Carsten Bente
Telefon: +49 (0) 251 / 97437 -1013
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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