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BPOL NRW: Bundespolizei zieht 4.105 Euro Geldstrafe von Verkehrsrowdy ein

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest wurde am gestrigen Montag durch die Bundespolizei ein 20-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.

Der junge Mann wurde durch das Amtsgericht Traunstein bereits im Februar 2019 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 133 Tagen verurteilt. Der rumänische Staatsangehörige hatte im Oktober 2018 auf einer Autobahn in Richtung München ein voran fahrendes Fahrzeug mit Lichthupe und unter Verwendung des Signalhorns stark bedrängt. Des Weiteren fuhr er seinem Vordermann sehr dicht auf und überholte diesen anschließend falsch, wobei er den Straßenverkehr erheblich gefährdete. Zu der verkehrswidrigen Fahrweise kamen noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sowie die Bedrohung des Geschädigten. Seinen Führerschein musste der 20-Jährige bereits für 15 Monate abgegeben. Der junge Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 4.105,- Euro aufbringen und beglich diese bei der Bundespolizei. Anschließend konnte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.

Ebenso konnte ein 42-Jähriger die Freiheitsstrafe von 14 Tagen umgehen, indem er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 215,- Euro aufbrachte. Der aserbaidschanische Staatsangehörige war von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben.

Ebenfalls wurde ein 42-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Sizilien festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Mann zur Festnahme wegen Betruges ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die Haftstrafe von 20 Tagen abwenden, weil er die Geldstrafe in Höhe von 578,- Euro beglich. Anschließend konnte der Mann seinen Flug antreten.

Rückfragen bitte an:

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Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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