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BPOL NRW: Eine Person, zwei Haftbefehle - Bundespolizei nimmt Gesuchten fest

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Samstag durch die Bundespolizei zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Ein 50-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Dubai festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Köln den Mann zur Festnahme wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Köln hatte den Deutschen bereits im März 2019 wegen unerlaubten Besitz von Amphetaminen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen und im Oktober 2019 wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Der in Frechen lebende Mann hatte sich der Strafvollstreckung entzogen und wurde deshalb zur Fahndung ausgeschrieben. Er konnte die Strafen nicht abwenden, da er die Geldstrafen in Höhe von 2.631,58 Euro und 1.350,- Euro nicht aufbringen konnte. Somit wurde er in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Des Weiteren wurde ein 42-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Trabzon kontrolliert. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hatte den türkischen Staatsangehörigen im August 2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Mann hatte sich jedoch nicht der ergangenen Strafantrittsladung gestellt und wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zur Festnahme ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 2.082,- Euro konnte der in Mönchengladbach lebende Mann jedoch bei der Bundespolizei begleichen und somit seine Reise in die Türkei fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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40404 Düsseldorf

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