Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei zieht knapp 3.400 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein
Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 3.387,50 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.
Ein 42-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen den Mann zur Festnahme wegen gemeinschaftlichen Diebstahls ausgeschrieben hatte. Der türkische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 90 Tagen dank seiner Freundin umgehen, da diese bei einer Polizeiwache in Gelsenkirchen die Geldstrafe in Höhe von 1.442,50 Euro einzahlte. Dadurch konnte der in Gelsenkirchen lebende Mann seine Reise in die Türkei doch noch antreten.
Ebenfalls bei einem Flug in die Türkei konnte eine 24-Jährige festgenommen werden, da sie von der Staatsanwaltschaft Aachen zur Festnahme wegen Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Aachen hatte die türkische Staatsangehörige bereits im August 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 15,- Euro rechtskräftig verurteilt. Bisher hatte die Frau die Geldstrafe in Höhe von 375,- Euro noch nicht beglichen, holte dies aber am Flughafen Düsseldorf bei der Bundespolizei nach. So konnte die junge Frau ihre Weiterreise nach Kayseri fortsetzen.
Des Weiteren wurde bei der Einreisekontrolle aus Pristina ein 42-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Köln zur Festnahme zwecks Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Der kosovarische Staatsangehörige wurde im Januar 2020 vom Landgericht Köln wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie besonders schweren Raubs zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten rechtskräftig verurteilt. Da der Verurteilte seine Haftstrafe bisher nicht antrat und als flüchtig galt, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Anschließend wurde der in Leverkusen lebende Mann in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Bei der Ausreisekontrolle nach Adana wurde ein 24-Jähriger festgestellt, da er von der Staatsanwaltschaft Münster wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Der niederländische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 30 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.570,- Euro am Flughafen Düsseldorf einzahlte. Danach konnte er seinen Flug in die Türkei antreten.
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