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BPOL NRW: Auf dem Weg zur Demo in Berlin - Ausschluss von der Weiterfahrt - Bundespolizei muss sich mit Maskenverweigerern beschäftigen

Dortmund - Viersen - Nettetal - Berlin - Wegberg - (ots)

Das Verhalten von vier Frauen (49/55/56/61) am vergangenen Freitag (31. Juli) könnte diesen im Nachhinein noch teuer zu stehen kommen. Die Frauen waren nach eigenen Angaben auf dem Weg zu einer Demonstration in Berlin und weigerten sich im Zug die Masken aufzusetzen.

Gegen 8 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei zum FlixTrain im Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. Dort sollte es Probleme mit mehreren Reisenden gekommen sein. Vor Ort erklärte der Zugbegleiter den Bundespolizisten, dass sich vier Frauen vehement weigerten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Deshalb sollten diese von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Weil sie sich weigerten, den Zug zu verlassen, habe er die Bundespolizei informierten.

Im Zug wurden die vier Frauen von den Einsatzkräften befragt, von denen mittlerweile zwei einen Mundschutz trugen. Gegenüber den Einsatzkräften zeigten sich die vier Frauen erheblich unkooperativen. Eine 49-jährige griechische Staatsangehörige aus Viersen erklärte, dass sie über ein ärztliches Attest verfüge und daher keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Es stellte sich später heraus, dass sie über solch ein Attest nicht verfügte.

Da sich die Frauen weiterhin weigerten, den Zug zu verlassen und ihr Ton gegenüber den Bundespolizisten "rauer" wurde, schalteten diese ihre BodyCams ein um das Verhalten zu dokumentieren.

Auf dem Bahnsteig konnte nur durch gutes Zureden die Identitäten der Frauen festgestellt werden. Bei diesen handelte es sich neben der Frau aus Viersen um eine 55-jährige portugiesische Staatsangehörige aus Nettetal, eine 56-jährige Deutsche aus Viersen und eine 61-jährige Deutsche aus Wegberg.

Die Frauen wurden eingehend über die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen informiert und gegen sie wurde ein Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof erteilt.

Durch ihr Verhalten erhielt der FlixTrain eine Verspätung von mehr als 20 Minuten. Ob die Frauen für die Verspätung aufkommen müssen, muss das Unternehmen zivilrechtlich klären.

Sollte dies jedoch der Fall sein, könnte es eine teure Bahnreise gewesen sein. *ST

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

- Pressestelle -
Telefon: 0231 562247-132
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Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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