Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Betrug - Erschleichen von Leistung - Bundespolizei vollstreckt zahlreiche Haftbefehle
Dortmund - Essen - Gelsenkirchen - Hagen - Vechta (ots)
- Fünf Personen aufgrund von Haftbefehlen festgenommen - 820 Tage Freiheitsstrafe vollstreckt - 3.166 Euro Geldstrafen eingezogen
Von gestern (22. September) bis heute Morgen (23. September) um 6 Uhr konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei mehrere Personen festnehmen. Diese wurden mit Haftbefehlen gesucht. Während sich einige der Personen ihre Freiheit durch Zahlung von Geldstrafen erkaufen konnten, mussten drei Personen zur Verbüßung von zusammen 820 Tagen Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten eingeliefert werden.
Flughafen Dortmund, 22. September, 8:10 Uhr
Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften einen 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, als dieser mit einem Flug aus Otopeni (Rumänien) kommend einreisen wollte. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Frankfurt/Main hatte im Dezember 2019 wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 378,50 Euro verurteilt. Nachdem er den Betrag gezahlt hatte, durfte er einreisen.
Hauptbahnhof Essen, 22. September, 13:20 Uhr
Bundespolizisten überprüften im Hauptbahnhof einen 55-jährigen Mann aus Gelsenkirchen. Gegen diese bestand ein Haftbefehl des Wuppertaler Amtsgerichts. Dieses hatte ihn wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 1065 Euro verurteilt. Weil er den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA eingeliefert.
Flughafen Dortmund, 22. September, 19:50 Uhr
Einen 28-jährigen Rumänen überprüften Bundespolizisten, nachdem dieser mit einem Flug aus Chisinau (Moldawien) einreisen wollte. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Wuppertal vorlag. Dieses hatte ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2787,50 Euro verurteilt. Weil er noch im Flughafen den geforderten Betrag zahlte, blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart.
Hauptbahnhof Dortmund, 22. September, 21:30 Uhr
Eine Streife der Bundespolizei überprüfte einen 23-jährigen Mann aus Vechta. Gegen diesen bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Wilhelmshaven. Dieses hatte ihn wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Von der Strafe hatte er noch 337 Tage zu verbüßen. Bundespolizisten lieferten ihn die Dortmunder JVA ein.
Hauptbahnhof Dortmund, 23. September, 06:15 Uhr
Am Abgang zur U-Bahn im Hauptbahnhof überprüften Bundespolizisten eine 43-jährige Frau aus Hagen. Bei der fahndungsmäßigen Abfrage ihrer Daten stellte sich heraus, dass gleich zwei Haftbefehle und drei Aufenthaltsermittlungen gegen die Hagenerin vorlag. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 12 Fällen, Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr hatte das Dortmunder Amtsgericht die Frau bereits 2011 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem Haftantritt gestellt hatte sich die Frau offensichtlich nicht.
Im August 2016 wurde sie dann erneut vom Amtsgericht in Dortmund wegen Diebstahls und Schwarzfahrens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Von dieser hatte sie noch eine Restfreiheitsstrafe von 118 Tagen zu verbüßen. Die Bundespolizei half ihr heute beim Haftantritt und lieferte sie in die Gelsenkirchener JVA ein. Dort wird sie die nächsten 483 Tage verbringen müssen. *ST
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