Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Verdacht der illegalen Beschäftigung in der häuslichen Pflege
Bundesweite Durchsuchungen bei Auftragsvermittlern, Steuerbüros und Wohnungen
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Sankt Augustin, Pirna, NRW (ots)
Heute haben Einsatzkräfte von Bundespolizei und Zoll in dreizehn Bundesländern insgesamt 130 Wohn- und Geschäftsräume sowie Steuerbüros von in der Pflegebranche tätigen Firmen und Privatpersonen durchsucht. Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz. Gleichzeitig erfolgten durch die polnische Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rechtshilfe Durchsuchungen bei den in Polen ansässigen Hauptbeschuldigten und deren Firmen. Anlass der Maßnahmen sind Ermittlungen gegen drei polnische Staatsangehörige (37, 42, 44) als Hauptbeschuldigte sowie 71 Auftragsvermittler in Deutschland. Gegen diese Personen wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, illegaler Ausländerbeschäftigung in größerem Umfang sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Die Höhe von nichtabgeführten Sozialversicherungsbeiträgen beläuft sich nach Ermittlungen des Hauptzollamtes Dresden auf geschätzte 14 Millionen Euro.
An dem heutigen Einsatz waren rund 1.000 Beamte von Zoll und Bundespolizei beteiligt.
Hintergrund:
Vor ungefähr drei Jahren wurde die Bundespolizei durch Fahndungskontrollen im ostsächsischen Raum vermehrt auf Personen aus der Ukraine aufmerksam, die während ihres vermeintlich touristischen Aufenthaltes in Deutschland im Bereich der häuslichen Pflege als Arbeitskraft im Auftrag und auf Rechnung der polnischen Firmen der Haupttäter tätig geworden waren. Für die Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit fehlte jedoch die Genehmigung. Nach den bisherigen Ermittlungen waren diese Arbeitskräfte auch nicht als Pflegekräfte ausgebildet.
In diesem Zusammenhang führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in erforderlichem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt wurden.
Inzwischen wird in knapp 1.400 Fällen vornehmlich gegen Frauen aus der Ukraine wegen illegalem Aufenthalt im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsaufnahme in Deutschland ermittelt.
Die Ermittler fanden heraus, dass das betreffende ukrainische Pflege- und Betreuungspersonal im Regelfall durch die polnischen Firmen im Heimatland angeworben wurde und dann den deutschen Auftragsvermittlern zur Suche geeigneter Tätigkeitsorte angeboten wurde. Die Auftragsvermittler stellten den Kontakt zu Personen mit einem Bedarf an Pflege- bzw. Betreuungspersonal her und vermittelten den Vertrag zwischen den polnischen Firmen und dem Leistungsempfänger in Deutschland. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen haben die polnischen Firmen so im Laufe der Zeit ein auf Profit ausgerichtetes bundesweites Netzwerk etabliert.
Fast immer erfolgte die Beschäftigung im Bereich des Lohndumpings. Zudem wurden Sozialversicherungsabgaben und Steuern durch die in Verdacht geratenen Hauptbeschuldigten vorenthalten.
Im Ergebnis der Durchsuchungsmaßnahmen ist umfangreiches Beweismaterial in Form von Datenträgern, Vertrags- und Personalunterlagen, Unterlagen der Finanzbuchhaltung etc. sichergestellt worden. Außerdem stellten die Beamten im Rahmen dieser Durchsuchungen Schusswaffen, Munition, knapp 60.000 Euro, weiteres Bargeld in verschiedenen Währungen sowie ca. ein Kilogramm Gold im geschätzten Wert von mehreren zehntausend Euro sicher.
Die Ermittlungen dauern an.
Strafmaß Gehen Staatsangehörige, die für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit sind, einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nach, verlieren sie einerseits ihr Reiserecht und halten sich andererseits unerlaubt im Bundesgebiet auf. Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Zusatzinformation Die Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland umfassten Wohn- und Geschäftsräume in folgenden Bundesländern: Berlin Niedersachsen Thüringen Rheinland/Pfalz Saarland Sachsen Hessen Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen Bremen Sachsen-Anhalt Brandenburg
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