Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone im Düsseldorfer Hauptbahnhof - Bundespolizei kontrolliert am Wochenende nach gefährlichen Gegenständen
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Düsseldorf (ots)
Am kommenden Wochenende (04. bis 06. Dezember) wird im Düsseldorfer Hauptbahnhof erneut eine Waffenverbotszone eingeführt. Dazu wird es durch die Bundespolizei verstärkte Kontrollmaßnahmen nach gefährlichen Gegenständen und Waffen geben.
Täglich nutzen 280.000 Reisende den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Er stellt einen Dreh- und Angelpunkt für Reisende und Besucher dar. Bei einem so großen Menschenaufkommen kommt es vermehrt zu Gewalt- und anderen Straftaten. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof stellt für den Bereich der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf, insbesondere am Wochenende, einen Schwerpunkt dar. Ein Großteil der Gewaltstraftaten finden an Samstagen und Sonntagen, sowohl in den Abend- bis Nachtstunden als auch in den frühen Morgenstunden statt.
Aufgrund dieser Erkenntnis wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art kontrollieren. Denn gefährliche Gegenstände aller Art sind laut Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin im Zeitraum von Freitag (04. Dezember), 16.00 Uhr bis Sonntag (06. Dezember), 8.00 Uhr verboten. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon ist der U-Bahn und Stadtbahn Bereich. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich in diesem aufhalten.
Diese Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherstellung von aufgefundenen gefährlichen Gegenständen zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung ist als PDF-Dokument angehängt.
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