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BPOL NRW: Nach sexueller Belästigung im Dortmunder Hauptbahnhof - Tatverdächtiger schlägt Bundespolizisten mit der Faust ins Gesicht

Dortmund - Lennestadt - Hamm - Holzwickede - (ots)

Zu einer sexuellen Belästigung von zwei 17-jährigen Jugendlichen soll es heute Morgen (6. Dezember) im Dortmunder Hauptbahnhof gekommen sein. Einsatzkräfte stellten den Tatverdächtigen in einem Zug. Bei seiner Festnahme schlug er einem Bundespolizisten mit der Faust in das Gesicht. Zwei Bodycams zeichneten sein Verhalten auf.

Gegen 0 Uhr am Nikolausmorgen wurden Einsatzkräfte auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs auf eine sexuelle Belästigung aufmerksam gemacht. Im Hauptbahnhof konnten die beiden mutmaßlichen Opfer identifiziert werden. Die beiden 17-jährigen Heranwachsenden aus Hamm und Holzwickede erklärten, dass ein Unbekannter sie gegen ihren Willen umarmt und an das Gesäß gegriffen habe. Anschließend soll er geäußert haben, den Geschlechtsverkehr mit beiden Mädchen vollziehen zu wollen.

Der 17-jährige Tatverdächtige aus Lennestadt konnte in einem abfahrbereiten Zug festgestellt werden. Da er diesen trotz mehrfacher Aufforderungen nicht verließ, sollte er durch Bundespolizisten herausgeführt werden. Diese hatten aufgrund des aggressiven Verhaltens des 17-Jährigen ihre Bodycams eingeschaltet. Noch im Zug griff der syrische Staatsangehörige einen Bundespolizisten an und traf ihm mit einem Faustschlag im Gesicht. Daraufhin wurde er überwältigt und zur Wache gebracht.

Dort ergab ein Atemalkoholtest, dass der 17-Jährige mit 1,26 Promille alkoholisiert war. Da er sich weiterhin aggressiv zeigte, wurde er nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Die beiden minderjährigen Geschädigten wurden später von einer Angehörigen abgeholt.

Die Videoaufzeichnung der Tat aus dem Bahnhof konnten gesichert werden und sind zusammen mit den Bodycam-Aufzeichnungen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Gegen den polizeibekannten Syrer leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ein. *ST

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