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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl gegen mutmaßlichen Räuber

Düsseldorf (ots)

Am gestrigen Sonntagnachmittag stellte die Bundespolizei bei einer stichpunktartigen Kontrolle eines Fluges nach Stockholm ein 32-Jähriger fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.

Der somalische Staatsangehörige konnte bei der Kontrolle neben seinem Boardingpass keine gültigen Dokumente vorlegen. Deshalb wurde die Person zur Identitätsfeststellung zur Wache der Bundespolizei verbracht. Hierbei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn den jungen Bonn zur Festnahme ausgeschrieben hat.

Das Amtsgericht Bonn hatte bereits im September 2007 gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet, da er dringend verdächtigt wird, gemeinschaftlich einen schweren Raub begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen vor im Mai 2006 mit einem weiteren Beteiligten einen Jugendlichen bedroht zu haben, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen. Als dieser sich jedoch weigerte sein Handy auszuhändigen, soll der Geschädigte mit einem Butterflymesser bedroht und anschließend zur Herausgabe seines Handys gezwungen worden sein. Da der junge Mann der Hauptverhandlung im Juli 2007 unentschuldigt fernblieb und keine ausreichenden Entschuldigungsgründe bei der Staatsanwaltschaft vorlegte, wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wird der Gesuchte nach der Festnahme heute im Laufe des Vormittags bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Des Weiteren wurde am Wochenende ein 38-Jähriger festgestellt, welcher von der Staatsanwaltschaft Hannover zur Festnahme wegen besonders schweren Fall des Diebstahls ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Hannover hatte den russischen Staatsangehörigen bereits im September 2015 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte sich auf eine bereits ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und wurde nun aufgrund des unbekannten Aufenthaltsortes zur Festnahme ausgeschrieben.

Nach der Festnahme wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt verbracht und konnte somit seine Heimreise nach Bremen nicht fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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