Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Mann mit 5 Haftbefehlen und Drogen fest
Düsseldorf (ots)
Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde am Dienstagabend (12. Januar) um 21.50 Uhr ein Mann (28) festgenommen. Nach ihm wurde gesucht, weil er seine Freiheitsstrafen bislang nicht angetreten hatte. Letzten Endes ging er für 30 Monate in Haft und ein Strafverfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln wurde eingeleitet.
Beamte der Bundespolizei nahmen den 28-Jährigen wahr, als er bei ihrem Anblick abrupt abbog und den Treppenaufgang zu Bahnsteig 4/5 hinauf ging. Die Bundepolizisten folgten ihm, woraufhin er kehrtmachte und wieder hinunter in den Haupttunnel wollte. Dort erfolgte die Personenkontrolle.
Bei der Überprüfung wurde bekannt, dass der Mann ohne festen Wohnsitz fünfmal zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Beamten eröffneten ihm die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Daraufhin händigte er einen Stoffbeutel mit Marihuana aus. Auf der Dienststelle wurde bei einer Durchsuchung weiteres Marihuana aufgefunden. Insgesamt handelte es sich um rund 90 Gramm mitgeführtes Marihuana.
Als er mit seinem Mobiltelefon einen Anwalt kontaktieren wollte, versuchte er sein Handy zu zerstören. Dies konnte durch die Beamten verhindert werden. Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln. Der 28-Jährige wurde für weitere Ermittlungen an das Kriminalkommissariat des Polizeipräsidiums Düsseldorf übergeben. Anschließend konnte er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben werden.
Gegen den Festgenommenen wird erneut wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Das Mobiltelefon sowie das Marihuana wurde beschlagnahmt.
Der Deutsche war fünfmal per Haftbefehl zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte nach dem 28-Jährigen in drei Fällen wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und in einem Fall aufgrund eines Diebstahls. Des Weiteren wurde er durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ebenfalls wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben. Insgesamt wurde er zu 30 Monaten Haft verurteilt.
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