Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone der Bundespolizei: Einsatz in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim an der Ruhr war richtig und wichtig!
Essen - Mülheim an der Ruhr (ots)
Vom 13. Januar bis 20. Januar richtete die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen eine Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen sowie Mülheim an der Ruhr ein.
Weiter Informationen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4809757
In den vergangenen Tagen hat die Bundespolizei jeweils von 14.00 Uhr bis 06.00 Uhr verstärkt Personen in den Hauptbahnhöfen Essen sowie Mülheim an der Ruhr kontrolliert. Grund hierfür war die Einrichtung einer Waffenverbotszone.
"Wir waren mit starken Kräften im Einsatz und haben deutlich gemacht, dass wir als Bundespolizei schnell auf Ereignisse reagieren und das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenstände nicht tolerieren!", so Polizeidirektor Sven Srol, Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Dortmund.
Anlass war unter anderem ein Sachverhalt, der sich am 7. Januar im Essener Hauptbahnhof zugetragen hat.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4809098
Insgesamt haben Bundespolizisten im Verbotszeitraum der Allgemeinverfügung über 800 zusätzliche Kontrollen in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim an der Ruhr durchgeführt.
Hierbei wurden durch Bundespolizisten über 50 Straftaten registriert und über 30 verbotene Gegenstände sichergestellt.
Die Einsatzkräfte nahmen vier, per Haftbefehl gesuchte Personen fest.
In dem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die folgenden exemplarischen Feststellungen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4815650
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4812949
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4813170
Insgesamt stellte die Bundespolizei fest, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage und der damit einhergehenden sinkenden Fahrgastzahlen, vermehrt Jugendliche und Heranwachsende gefährliche Gegenstände mit sich führten.
Diese Erkenntnisse belegen aus Sicht der Bundespolizei die Wichtigkeit dieser Allgemeinverfügung.
Die Bundespolizei wird auch in Zukunft die Einrichtung einer Waffenverbotszone fortlaufend prüfen und auf Entwicklungen reagieren, um die Sicherheit der Reisenden weiterhin zu wahren. *BA
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