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BPOL NRW: Bundespolizei stellt Flüchtigen mit Haftbefehl

Düsseldorf (ots)

Ein junger Mann (18) flüchtete am Dienstagmittag (2. März), um 11.50 Uhr, bei einer Kontrolle im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Die Beamten stellten den Mann und deckten eine Urkundenfälschung, einen unerlaubten Aufenthalt sowie eine Ausschreibung zum Haftbefehl auf. Der 18-Jährige wurde einem Jugendrichter vorgeführt und ging anschließend in Untersuchungshaft.

Bei der Kontrolle zweifelten die Beamten der Bundespolizei an der Echtheit des Ausweisdokumentes des 18-jährigen Algeriers. Als er der Wache zugeführt werden sollte, um die Unregelmäßigkeiten zu überprüfen, flüchtete der Mann. Im Stadtgebiet stellten die Bundespolizisten ihn und nahmen ihn vorläufig fest. Die Festnahme erfolgte unter erheblichen Widerstand. Mittels Fingerabdruck konnte der 18-Jährige identifiziert werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der italienische Aufenthaltstitel vermutlich gefälscht war und sich der junge Mann somit unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und zudem ein Haftbefehl gegen ihn bestand.

Der Haftbefehl zur Untersuchungshaft wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund eines besonders schweren Falls des Diebstahls sowie eines Widerstandes erlassen. Das Gericht hatte zuerst eine Haftstrafe ausgesetzt, da sich der 18-Jährige allerdings nicht an die Auflagen hielt, wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt.

Der Ermittlungsdienst der Bundespolizei führte den jungen Mann einem Haftrichter vor. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Ein Strafverfahren wegen der Urkundenfälschung, des unerlaubten Aufenthaltes sowie des Widerstandes wurde eingeleitet.

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