Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Dreimal Haftstrafe umgangen - Bundespolizei zieht 950 Euro ein
Düsseldorf (ots)
Am Pfingstsamstag stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle verschiedener Flüge in die Türkei drei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den 40-Jährigen vor knapp einem Monat zur Strafvollstreckung des Haftbefehls ausgeschrieben, da sich der Deutsche der ergangenen Ladung zum Strafantritt bisher nicht gestellt hatte. Das Amtsgericht Bremen hatte den Mann aus Hamminkeln bereits im April 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 20,- Euro wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt. Der Mann konnte die Restersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 485,- Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der Mann seinen Flug nach Istanbul antreten.
Des Weiteren legte ein 37-Jähriger bei der Kontrolle eines Fluges nach Istanbul seinen ghanaischen Reisepass vor. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen versuchter unerlaubter Einreise zum Vorschein. Der ghanaische Staatsangehörige wurde im April 2020 vom Amtsgericht Rosenheim rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt. Da der Mann aus Italien sich bisher auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hat, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die verhängte Freiheitsstrafe noch in letzter Sekunde umgehen, indem sein Bruder den offenen Betrag in Höhe von 365,- Euro bei der Bundespolizei am Düsseldorfer Hauptbahnhof beglich.
Bei einem Flug nach Antalya wurde ein 37-jähriger Deutscher der Ausreisekontrolle unterzogen und dabei der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve festgestellt. Gegen den Moerser wurde vom Amtsgericht Kleve im April 2020 eine Geldbuße in Höhe von 100,- Euro oder vier Tage Erzwingungshaft wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz angeordnet. Da der Mann sich der ergangenen Haftantrittsladung bisher nicht gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Deutsche zahlte die Geldbuße bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seine Reise in die Türkei fortsetzen.
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