Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Haftstrafen umgangen - Bundespolizei zieht 940 Euro ein
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge drei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte den 31-Jährigen Anfang des Jahres zur Strafvollstreckung des Haftbefehls ausgeschrieben, da sich der marokkanische Staatsangehörige der ergangenen Ladung zum Strafantritt bisher nicht stellte. Das Amtsgericht Aachen hatte den Mann bereits im Juli 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 10,- Euro wegen Diebstahls verurteilt. Der Mann aus Aachen konnte die restliche Ersatzfreiheitsstrafe von 33 Tagen umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 330,- Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der Mann seine Heimreise antreten.
Des Weiteren legte ein 26-Jähriger bei der Kontrolle eines Fluges nach Erbil seinen Reisepass vor. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubter Einreise zum Vorschein. Der syrische Staatsangehörige wurde im Oktober 2017 vom Amtsgericht Laufen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt. Da der Mann aus den Niederlanden sich bisher auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die verhängte Restfreiheitsstrafe von 49 Tagen noch in letzter Sekunde umgehen, indem er die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 565,- Euro bei der Bundespolizei beglich. Der junge Mann konnte seinen Flug in den Irak antreten.
Bei einem Flug aus Antalya wurde ein 42-jähriger der Einreisekontrolle unterzogen und dabei der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund festgestellt. Gegen den türkischen Staatsangehörigen wurde vom Amtsgericht Dortmund im Mai 2020 eine Geldbuße in Höhe von 10,- Euro oder einen Tag Erzwingungshaft wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz angeordnet. Da der Dortmunder sich der ergangenen Haftantrittsladung bisher nicht gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann zahlte die Geldbuße sowie die Verwaltungskosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 45,20 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seine Heimreise fortsetzen.
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