Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Festnahmen in 16 Stunden
Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Innerhalb von 16 Stunden nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gleich drei Personen fest, nach denen mit Haftbefehl gefahndet wurde. Ein Gesuchter vereinte dabei gleich drei Haftbefehle auf seine Person.
Am 11. August 2021 gegen 12:00 Uhr stellten die Polizisten den ersten Haftbefehl fest, als sie einen 26-Jährigen zur Ausreise eines Fluges nach Istanbul kontrollierten. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte ihn bereits im April 2019 zur Festnahme ausgeschrieben, nachdem dieser einen Strafbefehl wegen Diebstahl in Höhe von 150 Euro nicht bezahlt hatte. Zuzüglich Kosten war zwischenzeitlich eine Gesamtsumme von 220 Euro aufgelaufen, weshalb dem Gesuchten nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen drohte. Diese konnte der französische Staatsangehörige jedoch durch Zahlung des Betrages abwenden und im Anschluss seine Reise fortsetzen.
Gegen 17:00 Uhr wurde dann ein deutscher Staatsangehöriger zur Grenzkontrolle vorstellig, der einen Flug nach Zadar antreten wollte. Auch hier wurden die Beamten fündig: Gegen den 46-jährigen lagen gleich drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 14. Juni 2021 vor, da dieser drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 60 Euro nicht beglichen hatte. Auch er konnte seinen Flug nach Begleichung der Außenstände wahrnehmen und eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhindern.
Am 12. August gegen 3:50 Uhr folgte sodann der vorläufig letzte Haftbefehl: Ein 28-Jähriger mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft wollte seinen Flug nach Antalya wahrnehmen, als ihn Bundespolizisten kontrollierten. Ein Fahndungsabgleich ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Krefeld, die seit Dezember 2019 nach ihm suchen lies. Wegen Erschleichens von Leistungen war gegen ihn ein Strafbefehl über 400 Euro ergangen, den er jedoch nicht bezahlt hatte. Dies holte er nun zuzüglich Kosten in Höhe von 73, 50 Euro nach. Anstatt eine Ersatzfreiheitsstrafe über 40 Tage zu verbüßen konnte er nach erfolgter Zahlung ebenfalls seine Reise in die Türkei antreten.
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