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BPOL NRW: Sieben Festnahmen und knapp 8.000 Euro eingezogen - Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Wochenende

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (15.-17.10.2021) stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Personen am Flughafen Düsseldorf fest.

Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag, im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mallorca/Spanien, ein 26-Jähriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der schweizerische Staatsangehörige im Mai dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Hof (Bayern) wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Fahndung ausgeschrieben war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.570 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in der Schweiz lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.

Einige Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten einen rumänischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Bukarest/Rumänien befand. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte gegen den 54-Jährigen im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen konnte jedoch abgewendet werden, indem die Verwandtschaft des Verurteilten die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro beglich. Im Anschluss setzte der in Rumänien lebende Mann seine Reise fort.

Am Freitagabend dann wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Ankara/Türkei vorstellte. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vor. Diese hatte einige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen siebenfachen Betruges gegen den 36-Jährigen verfügt. Der in Essen wohnhafte Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 690 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.

Am darauffolgenden Samstagmorgen erschien eine bosnische Staatsangehörige zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei. Gegen die 26-Jährige wurde im August dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Essen ein Haftbefehl wegen Betruges zur Fahndung erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen konnte jedoch auch durch diese Verurteilte abgewendet werden, indem diese die Geldstrafe in Höhe von 110 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss konnte die Frau aus Gelsenkirchen ihren Flug in die Türkei antreten.

Einige Stunden später wurde ein syrischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 32-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht wurde. Im August dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen den Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 350 Euro konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen von dem in Bremen lebenden Mann abgewendet und der Flug in den Irak angetreten werden.

Am Sonntagmittag stellten die Bundespolizeibeamten einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte gegen den 37-Jährigen im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen. Der in Harsewinkel wohnhafte Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.

Zuletzt wurde durch die Bundespolizei am Sonntagabend eine türkische Staatsangehörige kontrolliert, die sich auf der Ausreise eines Fluges nach Samsun/Türkei befand. Die Beamten stellten hierbei fest, dass das Landgericht Köln einen Untersuchungshaftbefehl gegen die 29-Jährigen erlassen hat. Laut diesem wird der Frau vorgeworfen, im Jahr 2020 gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Da die Angeschuldigte flüchtig war, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Im Laufe des heutigen Tages wird die in Herne wohnhafte Frau durch die Bundespolizei beim zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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