Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zugbegleiter geschlagen, beleidigt und bedroht - Bundespolizei leitet Strafverfahren gegen Arminia-Fans ein
Herford (ots)
Am Sonntagmorgen (28.November) erhielt das Bundespolizeirevier in Bielefeld einen Einsatz am Herforder Bahnhof. Grund hierfür war das Verhalten Bielefelder Fans im ICE. In Herford ist durch die Bundespolizei eine 11-köpfige Gruppe festgestellt worden. Diese befand sich auf dem Rückweg vom Auswärtsspiel in München. Nach ersten Ermittlungen kristallisierte sich ein 34-jähriger Mann als Tatverdächtiger einer Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zum Nachteil des Bordbistro-Leiters heraus.
Auf der Fahrt von Hannover nach Bielefeld ist die Gruppe zunächst wegen Rauchens und dem Herumspritzen mit Wasser im Bordbistro aufgefallen. Nachdem eine leere Plastikflasche in Richtung des Bordbistro-Leiters geworfen wurde, ging dieser auf die Gruppe zu. Er forderte sie auf, das Werfen und Rauchen einzustellen. Dies nahm der polizeibekannte Mann zum Anlass, dem Geschädigten mit der Faust vor den Kopf zu schlagen. Dabei beleidigte er den Mann unter anderem auch rassistisch und drohte ihm mit dem Tode. Nachdem der Zugchef einschritt, beruhigte sich die Situation zunächst.
Durch die Bundespolizei wurde in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Herforder Polizei bei allen Beteiligten die Personalien festgestellt.
Gegen den gebürtigen Bielefelder wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.
Der ICE fuhr nun, unter Begleitung der Bundespolizei und der Polizei Herford, weiter bis nach Bielefeld. Beim Ausstieg der Gruppe in Bielefeld wurde der geschädigte Mitarbeiter der DB AG durch einen weiteren "Fan" ebenfalls mit dem Tode bedroht. Der zunächst unbekannte Täter konnte durch eine im Nachgang erfolgte Videoauswertung identifiziert werden. Gegen den 23-jährigen Mann aus Bielefeld wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Bedrohung eingeleitet.
Einen 20-jährigen Mann der Gruppe erwarten dazu noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Er weigerte sich beharrlich den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz im Zug zu tragen.
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