Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Schulden führen zu Angriff mit Messer - Bundespolizei stellt flüchtigen Tatverdächtigen
Essen (ots)
Am Samstagnachmittag (22. Januar) soll ein Mann im Hauptbahnhof Essen einen 44-Jährigen getreten und ihn mit einem Messer an der Hand verletzt haben. Passanten versuchten den Mann mit Tierabwehrspray davon abzuhalten.
Gegen 15 Uhr informierten Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs. Vor Ort trafen sie auf den Geschädigten, sowie drei Zeugen.
Der 44-jährige Geschädigte gab an, dass es zwischen ihm und einem Mann zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Grund dieses Streits seien Schulden des 44-Jährigen bei dem 31-Jährigen gewesen. Dabei handele es sich um Bargeld aber auch um Betäubungsmittel. Der 31-Jährige soll dem Deutschen gegen den Brustkorb getreten haben, woraufhin dieser zu Boden ging. Der Essener soll dem Geschädigten daraufhin mehrmals gegen den Kopf getreten haben.
Die anwesenden Zeugen versuchten den Angreifer davon abzuhalten, was ihnen nur sehr schwer gelang. Deshalb habe einer der Zeugen (46) zur Verteidigung ein Tierabwehrspray gegen den 31-Jährigen eingesetzt. Trotz dessen Einsatzes soll der 31-Jährige nicht von dem Geschädigten abgelassen haben.
Des Weiteren soll der Aggressor den am Boden Liegenden mit einem Messer an der rechten Hand verletzt haben und anschließend in Richtung U-Bahnbereich geflüchtet sein. Die Tathandlungen wurden durch die Videoaufzeichnungen des Essener Hauptbahnhofs aufgenommen und sind nun Gegenstand der Ermittlungen.
Alarmierte Rettungskräfte brachten den Geschädigten aufgrund seiner Verletzungen in ein Krankenhaus.
Die Beamten stellten den 31-Jährigen im U-Bahnbereich und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Das Messer konnte im Nahbereich nicht aufgefunden werden. Zu den Vorwürfen wollte sich der Essener nicht äußern.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,0 Promille.
Der Deutsche wurde vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
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