Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn nimmt drei gesuchte Personen fest
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Am Donnerstag, den 24. März 2022 konnte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gleich drei Fahndungserfolge verbuchen.
Gegen 11:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 57-Jährigen, der zur Einreise aus Istanbul vorstellig wurde. Dabei stellten sie einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen fest, nachdem der türkische Staatsangehörige eine Geldstrafe wegen Betruges nicht beglichen hatte. Nun drohten ihm 55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, die der Gesuchte letztlich jedoch verhindern konnte: Er verständigte einen Bekannten in Dinslaken, der in der dortigen Polizeidienststelle die offene Summe von insgesamt 2437 Euro einzahlte. Nach Vorlage des Einzahlungsbeleges wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Nur wenige Minuten später, gegen 11:25 Uhr förderten weitere Beamte den nächsten Haftbefehl zutage: dieses mal betraf es einen 28-Jährigen Deutschen, der mit dem Flugzeug in die Türkei verreisen wollte. Er wurde seit August 2020 durch die Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Grund für die Ausschreibung waren Zwei Geldstrafen wegen Wuchers, die der Gesuchte nicht vollständig beglichen hatte. Auch er konnte nach Zahlung von insgesamt 2539,55 Euro einschließlich Verfahrenskosten eine Ersatzfreiheitsstrafe über 38 Tage abwenden und die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Die letzte Festnahme ereilte einen albanischen Staatsangehörigen nach dessen Ankunft am Flughafen Köln/Bonn aus Tirana: Als die Polizisten zur Einreisekontrolle nach Deutschland einen Fahndungsabgleich durchführten, wurden sie auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II aufmerksam. Diese ließ seit dem ersten März dieses Jahres nach dem 31-Jährigen suchen, da auch er eine Geldstrafe nicht beglichen hatte, zu der ihn das Amtsgericht Dachau im Jahr 2020 wegen unerlaubten Aufenthalts verurteilt hatte. Durch Begleichung der offenen Summe in Höhe von 575 Euro konnte auch er einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen und seine Reise fortsetzen.
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