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BPOL NRW: Drei Festnahmen, davon zwei Ausreisen gescheitert - Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Wochenende

Düsseldorf (ots)

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (02.-03.04.2022) insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende.

Bei der ersten Person handelte es sich um einen 22-jährigen Deutschen, der am Morgen des Samstags nach Antalya/Türkei ausreisen wollte. Während der Passkontrolle stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg im September des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen den im Juni 2021 Verurteilten erlassen hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte der in Delmenhorst (Niedersachsen) lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss konnte er seinen Flug nach Antalya antreten.

Am Samstagabend dann wurde, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kayseri/Türkei, eine 47-Jährige kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Stuttgart bereits im Juni 2018 einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Niederländerin verfügt hatte. Laut diesem wird der Beschuldigten gemeinschaftlicher gewerblicher Betrug vorgeworfen. Im November 2015 soll diese, gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, bei einem Bankinstitut telefonisch mehrfach die Überweisung hoher vierstelliger Summen auf das eigene Konto veranlasst haben. Aufgrund von Fluchtgefahr wurde die in den Niederlanden lebende Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Festnahme der Beschuldigten durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, wurde diese dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein 23-jähriger Deutscher zur Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Aurich im August 2021 einen Haftbefehl wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im September 2020 Verurteilten ausgestellt hatte. Der in Seevetal (Niedersachsen) lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro vor Ort nicht begleichen und wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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