Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Streit am Bahnsteig mit Sturz ins Gleis: Bundespolizei stellt Tatverdächtigen mit gefälschtem Coronatest
Köln (ots)
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (03. April) eskalierte eine Streitigkeit am S-Bahnsteig im Kölner Hauptbahnhof, in dessen Folge ein Mann rücklings in den Gleisbereich stürzte. Unbeteiligte Bahnreisende halfen dem 23-Jährigen aus dem Gefahrenbereich zu klettern und setzten einen Notruf ab. Einsatzkräfte der Bundespolizei ermittelten den Tathergang, befragten Zeugen und nahmen den Tatverdächtigen mit zur Dienststelle. Hier offenbarte der Mann noch eine ganz andere Straftat.
Mitten in der Nacht gegen 03:30 Uhr wurde die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof über eine körperliche Auseinandersetzung auf Bahnsteig 11 informiert. Vor Ort stellten die Beamten durch Zeugenhinweise zwei Männer fest, die in einen handfesten Streit geraten seien. Da sich jedoch weder der 31-jährige Tatverdächtige, noch sein Gegenüber zum Sachverhalt äußern wollten, werteten Bundespolizisten die Videoaufzeichnungen aus und ermittelten so den Tathergang. Augenscheinlich gerieten die zwei Dürener in einen Streit, woraufhin der 31-jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit dem Kontrahenten zuerst in den Unterleib trat, danach mehrfach ins Gesicht schlug und ihn anschließend mit einem kräftigen Stoß rücklings ins Gleis schubste. Glücklicherweise verletzte sich der 23-Jährige bei dem Sturz nicht ernsthaft, so dass er mithilfe von Bahnreisenden selbstständig aus dem Gleisbereich klettern konnte. Die Bundespolizisten nahmen den Tatverdächtigen mit zur Dienststelle und führten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von etwa 1,4 Promille zeigte. Im Rahmen eines Gespräches mit den Beamten gab der Mann plötzlich und unerwartet an, dass er am Vortag positiv auf das Coronavirus getestet worden sei. Um eine Diskothek in Köln aufsuchen zu können, habe er einen Test gefälscht und händigte diese an die Einsatzkräfte der Bundespolizei aus. Nach Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich der Aggressor nun zusätzlich wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung verantworten.
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