Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Waffenverbotszone am Wochenende 06. - 08.05.2022: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für Bahnhöfe in Köln, Bonn, Siegburg und Siegen
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Köln/Bonn/Siegburg/Siegen (ots)
Immer wieder finden Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei Kontrollen von Reisenden unterschiedlichste Waffen und gefährliche Gegenstände. Oft werden die sichergestellten Messer und vereinzelt (Schreck-)Schusswaffen nicht für Straftaten verwandt, sondern als Abschreckung und zur Verteidigung mitgeführt. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin beobachtet diese Verhaltensweise in ihrem Zuständigkeitsbereich sehr kritisch und hat daher für das Wochenende 06.-08.05.2022 an den Hauptbahnhöfen in Köln, Bonn und Siegen sowie an den Bahnhöfen in Köln Süd und Siegburg/Bonn eine Allgemeinverfügung "zum Verbot des Mitführens von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie Messern aller Art", eine sogenannte Waffenverbotszone, erlassen. Mit besonderem Augenmerk auf gefährliche Gegenstände und Waffen, werden Einsatzkräfte der Bundespolizei im o.g. Zeitraum von jeweils 18:00 - 06:00 Uhr verstärkte Kontrollen in den betreffenden Bahnhöfen durchführen und wenn nötig Platzverweise aussprechen sowie Zwangsgelder erheben.
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich bundesweit seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Allein im Zuständigkeitsbereich der Inspektion Köln verzeichnete die Bundespolizei seit Oktober 2021 über 180 Vorgänge, die in Zusammenhang mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen standen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei das Mitführen von Messern unterschiedlichster Art. Neben Einhand-, Butterfly-, Cutter-, Klapp-, Brot-, Spring- oder Kampfmessern sind es zunehmend auch alltägliche Küchenmesser, die Bahnreisende nach eigener Aussage oft zum Schutz und für "das Gefühl der Stärke" mit sich führen. Besonders mit Blick auf möglichen Alkoholkonsum oder er Einnahme anderer Betäubungsmittel, sinkt oft die Aggressionsschwelle und steigt die Gewaltintensität, die sich nicht nur gegen Reisende sondern auch gegen Einsatzkräfte richtet. Zurückliegende Pressemitteilungen verdeutlichen die Aktualität, auch in Zeiten, die durch die Coronaschutzverordnung eher durch Kontaktminimierung geprägt waren:
05.10.2021 - "Messer gezückt" Bf. Siegburg/Bonn - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5037812
24.01.2022 -"mit Messer und durchgeladener Schreckschusspistole" - Hbf. Köln - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5128871
08.02.2022 - "Nehmen Sie die Hände aus den Taschen" - Hbf. Siegen - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5141450
18.03.2022 - "Zahlreiche Waffen und Straftaten im Gepäck" - Hbf. Köln - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5174199
Die Bundespolizei hat auf Grundlage der Erkenntnisse und nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit neben Köln Hbf., Bonn Hbf. und Siegburg/Bonn, mit Siegen Hbf. und Köln Süd zwei weitere Bahnhöfe für den Zeitraum der Waffenverbotszone temporär als gefährdete Objekte eingestuft. Kontrollen und notwendige Durchsuchungen können daher anlassunabhängig durchgeführt werden.
Doch auch diese Allgemeinverfügung lässt Ausnahmen zu, die auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de sowie im Anhang dieser Pressemitteilung nachgelesen werden können.
Plakate zur Ankündigung der Waffenverbotszone und weitere Hinweise werden in den kommenden Tagen in den betroffenen Bahnhöfen ausgehangen.
Interessierte Medienvertreter wenden sich für weitere Fragen bitte an das Presseteam der Bundespolizeiinspektion Köln. Am Freitag, den 06.05 sowie am Samstag, den 07.05.2022 steht ein mobiles Team für etwaige Presseanfragen von 18 bis 22 Uhr unter den Rufnummern 0173 5621184 und 0173 5621045 zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
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Christin Fußwinkel
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