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BPOL NRW: Täter wiedererkannt - Bundespolizisten verhaften gesuchten 23-Jährigen

Recklinghausen - Herten (ots)

Gestern Abend (17. Mai) erkannte eine 14-Jährige am Hauptbahnhof Recklinghausen einen Mann wieder, der sie Wochen zuvor angegriffen hatte. Alarmierte Bundespolizisten nahmen den aggressiven Mann nach einer längeren Verfolgung, fest.

Gegen 20:30 Uhr alarmierte eine Jugendliche am Recklinghäuser Hauptbahnhof die Bundespolizei. Sie habe dort einen Mann wiedererkannt, gegen den sie Wochen zuvor bei der Polizei in Recklinghausen eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet habe. Die Strafanzeige wurde damals gegen einen Unbekannten gestellt. Die Einsatzkräfte konnten den besagten Mann in Höhe des Vikingplatzes erkennen. Als dieser jedoch die Polizisten erblickte, ergriff er umgehend die Flucht in Richtung Oerweg und überquerte wenig später unter Lebensgefahr die Betriebsgleise in Richtung Ludwig-Erhard-Allee. Als der 23-Jährige dort über einen Zaun klettern wollte, konnten die Beamten den Mann unter massiver Gegenwehr festnehmen. Hierbei wurde ein Bundespolizist leicht verletzt.

Der syrische Staatsbürger wurde zur Bundespolizeiwache gebracht. Hier durchsuchten ihn Beamte, wobei die Einsatzkräfte eine geringe Menge Marihuana feststellen. Da der Mann gegenüber den Polizisten mehrfach unterschiedliche Angaben zu seiner Identität machte, scannten diese die Fingerabdrücke des Beschuldigte und stellten fest, dass der Mann gesucht wurde.

Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den Mann wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Einheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Arrest verurteilt. Da der Mann von einem Freigang nicht zurückgekehrt war, darf der Hertener die restlichen 525 Tage nun in einer Justizvollzugseinrichtung ableisten.

Die Bundespolizisten leiteten Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Zudem erwartete ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der falschen Namensangabe.

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