Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mann mit 2 Promille beschäftigt Bundespolizisten mehrfach
Hagen - Arnsberg (ots)
Am Sonntagnachmittag (22. Mai) soll ein Mann in einem Regionalexpress sich geweigert haben, einen Treppenaufgang freizugeben, um Reisende passieren zu lassen. Nach einem Verweis wurde die Bundespolizei kurze Zeit später erneut gerufen.
Gegen 15:30 Uhr baten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei im Hauptbahnhof Hagen um Unterstützung. Im RE17 von Schwerte nach Hagen Hauptbahnhof soll der 40-Jährige auf einer Treppenstufe gesessen haben. Ein reisendes Ehepaar (61, 66) soll den Mann aufgefordert haben, aufzustehen, um die Engstelle passieren zu können. Der Deutsche soll sich jedoch geweigert und dies den Reisenden auch deutlich zu verstehen gegeben haben. Mitarbeiter der Deutschen Bahn sollen Zeuge des Geschehens geworden sein und griffen ein. Dabei soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Arnsberger gekommen sein.
Gegenüber den Bundespolizisten verhielt sich der Deutsche beim Eintreffen des Zuges im Hagener Hauptbahnhof unkooperativ. Zudem konnte der Mann kein erforderliches Ticket vorweisen. Die Beamten verwiesen den Mann anschließend des Zuges, sowie des Hauptbahnhofs.
Kurze Zeit später riefen Bahnmitarbeiter erneut die Bundespolizei, da der 40-Jährige lautstark Reisende belästigt haben soll. Der Arnsberger soll dann erneut einen Zug ohne ein gültiges Ticket bestiegen haben. Die Beamten forderten den Mann erneut auf, den Bahnhof und den Zug zu verlassen. Da der Deutsche wild diskutierte und dieser Aufforderung nicht nachkam, führten die Einsatzkräfte ihn an den Armen aus dem Zug heraus. Der 40-Jährige sträubte sich jedoch auf dem Weg zum Ausgang und schlug in Richtung eines Beamten. Daraufhin wurde der Mann auf dem Bahnhofsvorplatz zu Boden gebracht und gefesselt. Dieser Angriff konnte mit Hilfe einer BodyCam aufgezeichnet werden.
Einsatzkräfte brachten den Angreifer zur Bundespolizeiwache. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit fast zwei Promille stark alkoholisiert war. Ein Arzt untersuchte den Deutschen bevor Bundespolizisten ihn in das Gewahrsam der Polizei Hagen brachten. Ein Richter entschied, dass der 40-Jährige zur Ausnüchterung in Gewahrsam verbleiben soll.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Nötigung, Erschleichens von Leistungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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