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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn A 61

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn A 61
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Kleve - Kempen - Kaldenkirchen (ots)

Am Donnerstagnachmittag den 14. Juli 2022 überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 61 nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden an der Anschlussstelle Kaldenkirchen-Süd einen 42-jährigen Polen. Bei dem Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen bekannt. Hiernach wurde er im Jahr 2018 durch das Amtsgericht Bad Säckingen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro, Ersatzweise 15 Tage Haft verurteilt. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe konnte durch Zahlung der Geldstrafe von seiner Tochter abgewendet werden. Da der Verurteilte zudem ein Einhandmesser mit sich führte, leitete die Bundespolizei noch ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein und erhob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann dann weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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