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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizisten schlichten Streitigkeiten am Bahnhof Herne und werden selber angegriffen

Herne - Recklinghausen (ots)

Heute Nacht (10. August) bemerkten Bundespolizisten am Herner Bahnhof einen Streit zwischen mehreren Männern. Einer der Beteiligten zeigte sich uneinsichtig und griff die Beamten an. Gegen 1:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Bahnhof in Herne. Bereits als sich die Beamten dem Vorplatz näherten, bemerkten sie eine Gruppe von Männern, sich offensichtlich lautstark und in aggressiver Art und Weise stritten. Die Einsatzkräfte begaben sich sofort zum Ort des Geschehens und nahmen intensiven Geruch von Cannabis wahr. Einige der Beteiligten ergriffen sofort die Flucht. Mehrere Männer konnten durch die Bundespolizisten angehalten und kontrolliert werden. Ein 35-Jähriger zeigte für die Maßnahmen der Beamten wenig Verständnis und fing an, sie fortwährend in Fäkalsprache zu beleidigen. Als ein Bundespolizist begann den Recklinghäuser zu durchsuchen, stieß dieser den Beamten von sich. Andere Beteiligte versuchten den Mann noch zu beruhigen, was aber nicht gelang. Auch der Hinweis der Beamten, dass das Geschehen durch die Bodycams aufgezeichnet wird, milderte nicht sein Verhalten. Plötzlich versuchte der aggressive Mann in seine Tasche zu greifen. Die Bundespolizisten verhinderten das und wurden daraufhin mittels Schläge von dem 35-jährigen deutschen Staatsbürger angegriffen. Die Polizisten brachten den Mann schließlich zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn mit zur Bundespolizeiwache. Bei der Durchsuchung fanden sie zudem Werkzeug zum Zubereiten von Cannabisblüten.

Auf der Bundespolizeiwache stellte sich heraus, dass der Mann mit fast zwei Promille alkoholisiert war. Von ihm wurden Fingerabdrücke und Lichtbilder angefertigt.

Als sich der Beschuldigte schließlich beruhigt hatte, bat er die Polizisten, von einer Strafanzeige abzusehen.

Die Bundespolizei leitete dennoch gegen den jungen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.

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