All Releases
Follow
Subscribe to Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen und Gelsenkirchen - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

One document

Essen - Gelsenkirchen (ots)

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (30. November bis 05. Dezember) in den Hauptbahnhöfen Essen und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. ein Sturmgewehr sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

   - Essen: Bewaffnetes Duo nach Diebstahl gestellt - Bundespolizei 
     stellt gefährliches Messer sicher - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5375297
   - Gelsenkirchen: Schlagring zur Selbstverteidigung - 
     Bundespolizisten stellen Waffe eines 18-Jährigen sicher - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5375145
   - Essen: 16-Jähriger beim Diebstahl gestellt - Bundespolizisten 
     finden Messer auf - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5365653
   - Gelsenkirchen: Imbissmitarbeiter mit Messer bedroht - 
     29-Jähriger leistet Widerstand gegen Bundespolizisten - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5364959
   - Gelsenkirchen: Jugendarrest - Bundespolizei stellt Messer und 
     Schlagstock sicher - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5363985
   - Essen: Mann mit Sturmgewehr im Hauptbahnhof - Bundespolizei 
     stellt Anscheinswaffe sicher - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5359366
   - Gelsenkirchen: Schlagstock und Drogen aufgefunden - 33-Jähriger 
     greift Bundespolizisten an - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5357703
   - Essen: 23-Jähriger entwendet Ware - Bundespolizei findet Messer 
     auf - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5350069
   - Gelsenkirchen: Eine Stunde, Zwei Messer - Bundespolizei stellt 
     Waffen im Hbf Gelsenkirchen sicher - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5346020

Die Hauptbahnhöfe Essen und Gelsenkirchen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/-innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 30. November bis 05.
     Dezember 2022, täglich von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der 
     Hauptbahnhöfe Essen und Gelsenkirchen, inklusive Gleisanlagen. 
     Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Für Medienvertreter kann ein mobiles Presseteam der Bundespolizei unter 0171/ 30 55 131 oder 0173/ 71 50 710 erreicht werden.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original content of: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, transmitted by news aktuell

More press releases: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
More press releases: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin