Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fünf Festnahmen am Wochenende durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (13.-15.01.2023) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Bei der ersten Person am Freitagabend handelte es sich um einen 39-jährigen irakischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Sulaimaniyya/Irak festgestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft München hatte im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Februar 2020 Verurteilten erlassen. Doch der in Wuppertal lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 110 Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde eine 49-jährige französische Staatsangehörige zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul/Türkei vorstellig. Gegen diese wurde im Mai 2019 durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung zur Fahndung erlassen. Im September 2018 wurde die Frau rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die in Frankreich lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen jedoch abwenden und anschließend ihre Reise fortsetzen.
Am Sonntagmorgen stellte die Bundespolizei, im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Chisinau/Moldau, einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest, gegen den das Amtsgericht Marienberg (Sachsen) bereits im April 2019 einen Haftbefehl wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen erlassen hatte. Doch auch der in Moldau lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagvormittag dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellig. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte gegen den im November 2016 verurteilten Mann aus Hagen im Oktober 2022 einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen. Seinen Flug konnte er jedoch antreten, da er die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Tagen abwenden konnte, indem er die Restgeldstrafe in Höhe von 60 Euro vor Ort beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagnachmittag ein 45-Jähriger Mann während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Fuerteventura/Spanien festgestellt, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft München hatte gegen den deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen. Im April 2022 wurde er rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von knapp 4.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 99 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
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